Pressemitteilung Nr. 18/941 Statement der stellvertretenden rechtspolitischen Sprecherin Wiebke Osigus zum Erhalt der Justizstrukturen in der Fläche Pressemitteilung Nr. 18/941 11. November 2020 „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz möchte von 33 Insolvenzgerichten 22 schließen – dies halten wir als SPD-Fraktion für falsch. Wir wollen die Justiz in der Fläche, wir wollen Bürgernähe, wir wollen die Gerichte in der Mitte unserer Gesellschaft und lehnen eine Standortreform strikt ab! Die vom Bund vorgesehene Regelung widerspricht unserer Haltung und unserem Koalitionsvertrag. Als SPD-Fraktion ist uns die Bürgerfreundlichkeit der Justiz in der Fläche ein wichtiges Anliegen. Auch die Qualität und die quantitativ gute Arbeit sprechen zusätzlich gegen die Schließung von Standorten. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der heute im Niedersächsischen Landtag beraten wurde, zielt darauf ab, dass Niedersachsen in dieser Frage weiterhin verantwortlich entscheiden kann. Ziel ist es, dass die Länder weiterhin die Zuständigkeit und die Standorte der Insolvenzgerichte bestimmen können. Wir wollen zudem die Bezirke der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter erhalten und lange Fahrzeiten vermeiden. Ein gewachsenes System der Gerichtsstandorte derart einkürzen zu wollen, ist aus unserer Sicht das falsche Signal – auf eine entsprechende Anpassung wollen wir mit unserem Entschließungsantrag hinwirken!“ Pressemitteilung von: Wiebke Osigus