Pressemitteilung Nr. 18/1015 Statement der jugendpolitischen Sprecherin Annette Schütze zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz Pressemitteilung Nr. 18/1015 12. Januar 2021 „Dem Vernehmen nach hat sich die Regierungskoalition im Bund darauf verständigt, die Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen – dies wäre ein großer Wurf! Nun gilt es, den Ankündigungen schnell Taten folgen zu lassen und so eine Änderung mit Zweidrittelmehrheit noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Hier ist auch die Unterstützung der Opposition mit Blick auf die Kinder gefordert! Die Corona-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen im besonderen Maße in der politischen Diskussion tangiert ist. Es darf nicht sein, dass über ihre Köpfe hinweg beraten oder gar entschieden wird. Mit der Grundgesetzänderung würde ein jahrzehntelanger gesellschaftspolitischer Streit ad acta gelegt werden. Die Erweiterung des Artikel 6 der Verfassung zur Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör wären wichtige Bausteine, um den Belangen von Kindern mehr Gewicht in der politischen Debatte und der Gesetzgebung zu geben. Eine Präzisierung des Artikel 6 könnte analog zu Artikel 24 der Europäischen Grundrechte-Charta erfolgen. Damit wäre das Kindeswohl ‚bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen‘ zu berücksichtigen!“ Pressemitteilung von: Annette Schütze