Pressemitteilung Nr. 19/157

Statement der agrarpolitischen Sprecherin Karin Logemann zur zeitgemäßen Anpassung der Gebührensätze für Handwerksbetriebe

Pressemitteilung Nr. 19/157

„Für fleischverarbeitende Betriebe gelten in Niedersachsen hohe Hygiene- und Tierwohlstandards. Um deren Einhaltung zu überwachen, führen die kommunalen Veterinärbehörden regelmäßig Kontrollen in Schlachthöfen durch. Die hierfür anfallenden Gebühren werden aktuell nach dem tatsächlichen Aufwand pro Tier erhoben.

Das bringt insbesondere für kleinere Handwerksbetriebe einen Wettbewerbsnachteil mit sich. Denn bei wenigen Schlachtungen am Tag ist der relative Aufwand natürlich größer als in einem industriellen Betrieb. Diese Schlechterstellung wollen wir mit dem heute beschlossenen Antrag korrigieren, indem wir gerechtere Gebührensätze entwickeln und somit die regionale Verarbeitung und Vermarktung stärken.

Damit unterstützen wir vor allem Schlachtereien im ländlichen Raum, wo in den letzten Jahren einige kleine Betriebe aufgeben mussten. Wir sehen nicht nur, dass das Lebensmittelhandwerk besonders dem ländlichen Raum eine Lebensgrundlage bietet. Wir sehen auch, dass kurze Transportwege für das Tierwohl und die Umwelt die beste Option darstellen.“

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