Pressemitteilung Nr. 19/209 Statement der agrarpolitischen Sprecherin Karin Logemann zur vorgesehenen Kürzung der Fischereikomponente beim Windenergie-auf-See-Gesetz Pressemitteilung Nr. 19/209 18. Januar 2024 „Ich begrüße ausdrücklich den gemeinsam versandten Appell von Fischereiministerin Miriam Staudte und ihren Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur vorgesehenen Kürzung der Fischereikomponente beim Windenergie-auf-See-Gesetz. Insbesondere im Küstenland Niedersachsen ist die Fischerei eine das Bundesland prägende Komponente. Wie bereits in der Vergangenheit stellt sich die Landesregierung an die Seite unserer Fischerinnen und Fischer.“ Am (heutigen) Donnerstag haben die Landwirtschaftsministerien der Küstenländer, die auch für die Fischerei zuständig sind, einen Appell an die Bundesregierung geschickt, in dem sie darum bitten, die teilweise zurückgenommenen Kürzungen bei der Landwirtschaft zulasten der Fischerei zu überdenken. Ursprünglich sollten die Geldmittel aus der Versteigerung der Gebiete von Offshore-Windparks zweckgebunden und zu gleichen Teilen dem Meeresnaturschutz und der Fischerei zugutekommen. Diese Mittel sind für die Seefischerei in Deutschland immens wichtig, um diese einerseits nachhaltig energetisch und im europäischen Maßstab transformieren zu können. Andererseits dienen die Gelder als Ausgleich für die Fischerinnen und Fischer: In Offshore-Windparks darf nicht gefischt werden, was die Fanggebiete weiter verkleinert. Im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen des Bundes würden von den angedachten 670 Millionen Euro nach der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes 420 Millionen Euro beim Meeresnaturschutz, aber nur noch 109 Millionen Euro bei der Fischerei verbleiben. „Das bewirkt ein Ungleichgewicht beider Komponenten. Und auch wenn die eingesparten Mittel den Landwirtinnen und Landwirten zugutekämen, darf es nicht sein, dass Fischerei und Landwirtschaft für die Konsolidierung des Bundeshaushalts gegeneinander ausgespielt werden.“ Pressemitteilung von: Karin Logemann