Pressemitteilung Nr. 18/690 Statement der agrarpolitischen Sprecherin Karin Logemann zur Düngemittelverordnung Pressemitteilung Nr. 18/690 27. März 2020 „Heute wurde die Düngeverordnung im Bundesrat beschlossen. Dabei wurde eine Kompromisslösung gefunden. Dieser Kompromiss, der auch mit der EU vereinbart war, lautet, dass die Länder der Düngeverordnung in der aktuellen Form zustimmen und im Gegenzug die Maßnahmen in den ‚roten Gebieten‘ mit erhöhten Nitratwerten erst ab Januar 2021 gelten. Das ist ein richtiges Signal für den Wasserschutz und für die Umwelt. Das ist aber gleichzeitig der Anspruch und der Auftrag, gemeinsam mit der Landwirtschaft differenziert den Weg zum Ziel Bodenwertverbesserung auszuarbeiten. Dabei ist es gelungen, dass niedersächsische Vorschläge berücksichtigt wurden. Kernpunkte dabei sind die Maßnahmen in den roten Gebieten. Die werden erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Klar ist aber auch, dass die Messstellen überprüft werden, dass sich daraus sicherlich Veränderungen ergeben und dass diese aktualisierte Datenlage die Grundlage für die roten Gebiete sein wird. Auch die landwirtschaftlichen Emissionsdaten finden Berücksichtigung. Gleichzeitig verschafft der Kompromiss nun die nötige Zeit, um die Verwaltungsvorschriften explizit auszuarbeiten. Damit erhalten die Länder in Kooperation mit den Akteuren den nötigen Zeitraum für eine akzeptable Umsetzung. Konkret bedeutet das, dass die Bundesländer nun bis Ende des Jahres Zeit gewonnen haben, die roten Gebiete mit einer verpflichtenden Binnendifferenzierung neu auszuweisen. Auch für die Landwirte bedeutet das mehr Zeit, damit sie ihre Betriebe, wo nötig, entsprechend umstellen können, denn damit steht nun auch fest, dass die Düngung 20 Prozent unter Bedarf in den roten Gebieten auch erst ab dem 1. Januar 2021 gilt. Allerdings müssen jetzt zügig die Akteure an einen Tisch, um akzeptable und praktikable Maßnahmen auszuarbeiten. Auch die finanzielle Seite darf nicht vernachlässigt werden. Es ist eine Kraftanstrengung für unsere Höfe. Hier muss bei der Umstellung unkomplizierte finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Seit 2013 läuft gegen die Bundesrepublik Deutschland ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wegen der hohen Nitratwerte. Mit der heutigen Entscheidung wird verhindert, dass es weitere Verzögerungen gibt, die dann die angedrohten Strafzahlungen der EU-Kommission ausgelöst hätten.“ Pressemitteilung von: Karin Logemann