Pressemitteilung Nr. 18/252

Statement der Abgeordneten Wiebke Osigus zur Verhandlung über den Beschluss des Gedenkstättengesetzes am Niedersächsischen Staatsgerichtshof:

Pressemitteilung Nr. 18/252

„Ziel des Gesetzes, das mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag beschlossen wurde, war es, die Arbeitsfähigkeit des Stiftungsrates Niedersächsische Gedenkstätten zu gewährleisten.

Nach den Ankündigungen der Opferverbände, im Falle eines Einzugs eines AfD-Abgeordneten in den Stiftungsrat ihre Arbeit in diesem Gremium aufgeben zu wollen, war eine Änderung des Gesetzes aus unserer Sicht unausweichlich. Wir können und wollen es Holocaust-Überlebenden oder ihren Angehörigen schlicht nicht zumuten, mit Vertretern einer Partei an einem Tisch zusammen zu sitzen, deren prominente Vertreter die deutsche Erinnerungskultur gerade in Bezug auf den Nationalsozialismus grundsätzlich in Frage stellen.

Nach unserem Eindruck aus der mündlichen Verhandlung wird der Niedersächsische Staatsgerichtshof auch unserer juristischen Einschätzung folgen, dass der Beschluss des Gesetzes rechtskonform war.”

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