Pressemitteilung Nr. 18/271

Statement der Abgeordneten Wiebke Osigus zur Entscheidung des Staatsgerichthofes über das Niedersächsische Gedenkstättengesetz:

Pressemitteilung Nr. 18/271

„Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes bestätigt unsere Auffassung, dass die Verabschiedung des Niedersächsischen Gedenkstättengesetzes durch den Landtag gesetzeskonform war.

Ziel des Gesetzes war es, die Arbeitsfähigkeit des Stiftungsrates Niedersächsische Gedenkstätten und die weitere Mitarbeit der Opferverbände in diesem Gremium zu gewährleisten. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat nun bestätigt, dass der entsprechende Beschluss des Landtags rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Mit ihrem Auftritt in Bückeburg hat die AfD-Fraktion erneut bewiesen, dass es ihr nicht um Sachthemen, sondern lediglich um die Inszenierung der eigenen Opferrolle geht. Daher begrüßen wir, dass der Staatsgerichtshof eine so eindeutige Entscheidung getroffen hat. Vor diesem Hintergrund ist heute ein guter Tag für alle, die sich im Stiftungsrat für die Erinnerungskultur in Niedersachsen engagieren.“

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