Pressemitteilung Nr. 18/717

Siebels: Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags krisensicher gestalten – Digitale Ausschussarbeit in Corona-Zeiten ermöglichen

Pressemitteilung Nr. 18/717

Nicht nur das öffentliche Leben habe durch die Corona-Pandemie erhebliche Einschränkungen erfahren. Auch die Arbeit des Niedersächsischen Landtages sei von den Konsequenzen des Virus betroffen, schildert der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels: „Das Parlament kommt auch in der Krise seinen Aufgaben nach – das Plenum tagt und auch die Fachausschüsse arbeiten weiter. Um der Gefahr von Ansteckungen zu begegnen und die Arbeitsfähigkeit auch in Krisenzeiten sicherzustellen, haben wir mit großer Mehrheit und gemeinsam mit den vier demokratischen Fraktionen im Rahmen der heutigen Plenarsitzung eine Änderung der Geschäftsordnung auf den Weg gebracht.“

Während die vergangenen Plenarsitzungen unter strenger Einhaltung von Abstand- und Hygieneregeln stattgefunden haben, wurden die Ausschussarbeit und die Arbeitskreise der Fraktionen im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung auf ein Minimum heruntergefahren. „Die Ausschüsse üben eine wichtige Beratungs- und Debattenfunktion des Parlamentes aus. Es ist zwingend erforderlich, diese Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig alle Teilnehmer bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken zu schützen“, so Siebels weiter. „Es ist für niemanden absehbar, wie lange uns die Einschränkungen und Risiken des Coronavirus begleiten werden. Durch die Möglichkeit, öffentliche Ausschüsse und Kommissionen mit Hilfe von technischen Kommunikationsmitteln abzuhalten, reagieren wir flexibel auf die Umstände durch das Virus und schaffen es durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien, Ausschusssitzungen aus der Distanz durchzuführen.“

Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erhalten, sei zwingend erforderlich – aus einer Gesundheitskrise dürfe und werde keine Parlamentskrise erwachsen, so Siebels. „Durch die Änderung der Geschäftsordnung tragen wir diesem Ansinnen Rechnung und zeigen, dass der Landtag auch während der Corona-Pandemie krisenfest seiner Arbeit nachgehen und wichtige Entscheidungen treffen kann. Im Nachgang der Krise müssen wir sorgfältig evaluieren, welche der Änderungen und Neuerungen sich in Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung auch in Zukunft als hilfreich erweisen können. Klar bleibt jedoch auch, dass die persönliche Diskussion und der Austausch von Argumenten – von Angesicht zu Angesicht – nicht vollständig zu ersetzen ist.“

Die Änderung des §97 der Geschäftsordnung gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann vorzeitig durch die Stimmen von einem Viertel der Landtagsmitglieder aufgehoben werden. Diese Regelung orientiert sich zeitlich analog an denen des Deutschen Bundestages.