Pressemitteilung Nr. 19/404

Siebels: Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur Gültigkeit der Landtagswahl 2022 ist zu begrüßen

Pressemitteilung Nr. 19/404

Zur Feststellung der Gültigkeit der Landtagswahl 2022 durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Wiard Siebels:

„Die SPD-Fraktion begrüßt die Entscheidung aus Bückeburg. Es bleibt dabei: Die Wahl 2022 war rechtmäßig, Niedersachsens demokratische Grundfeste stehen fest. Zu Recht hatte dies auch der zuständige Wahlprüfungsausschuss in einem transparenten Verfahren festgestellt. Wichtig ist dabei die rechtliche Unterscheidung: Intrigen, Unprofessionalität, Grabenkämpfe und das unwürdige Hauen und Stechen um Listenplätze innerhalb der AfD fechten keine nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abgehaltene Landtagswahl an.“