Pressemitteilung Nr. 19/374

Siebels: Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Celle sollte auch den Weg für den PUA weisen

Pressemitteilung Nr. 19/374

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Celle erklärt Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss:

„Die heute bekannt gewordene Entscheidung der Generalsstaatsanwaltschaft Celle ist nicht überraschend. Wir haben von Anfang an gesagt, dass es kein strafbares Verhalten gegeben hat. Nachdem die Aufarbeitung durch die Justiz abgeschlossen ist, sollte auch die Arbeit des PUA nunmehr sehr zügig zu einem Ende kommen. Zum Thema AT-Vergütung liegen die Fakten seit Monaten auf dem Tisch. Die CDU-Fraktion muss nun dringend wieder zur eigentlichen Sacharbeit im Parlament zurückkehren“.

Hintergrund:

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat heute mitgeteilt, dass sie zwei bei ihr anhängige Beschwerden gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der Vergütung der Büroleitung des Ministerpräsidenten zurückgewiesen hat. Laut dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wurde der Sachverhalt erneut umfassend geprüft. Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten konnten nicht festgestellt werden, weshalb es bei der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover vom Juni 2024 bleibe.