Pressemitteilung Nr. 18/1012

Schütze: „Lootboxen“ und „In-App-Käufe“ gefährden nicht nur in Zeiten von Corona den Geldbeutel von Kindern und Jugendlichen

Pressemitteilung Nr. 18/1012

Videospiele erfreuen sich weiterhin zunehmender Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen, gerade jetzt in der Corona-Pandemie. Doch viele Jugendliche spielen nicht nur an der klassischen Spielekonsole, sondern nutzen zunehmend auch Browser- und Handyspiele. In diesem Kontext kritisiert die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Annette Schütze sogenannte „Lootboxen“ in den virtuellen Spielen. Viele Online-Games würden den Eindruck vermitteln, dass sie kostenlos seien. Über „Lootboxen“ und „In-App-Käufe“ könnten sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber anderen Mitspielern einen Vorteil verschaffen – dieser Vorteil kostet jedoch Geld. „Gerade für Kinder und Jugendliche besteht hier ein großes Gefahrenpotenzial. Im Wettbewerb mit anderen können sich Lootboxen schnell zu einer Falle für das Taschengeld entwickeln. Zudem haben nicht alle Käufe einen echten Mehrwehrt für die Spieler:innen – häufig ist dies reine Glückssache“, so Schütze.

Auch wenn man im Internet zahlreiche Ratgeber findet, die auch Eltern Informationen an die Hand geben, ist hier für die SPD-Politikerin mehr Aufklärung nötig: „Die mangelnde Transparenz der Spiele sehe ich sehr kritisch. Mögliche anfallende Kosten sind beim ersten Blick sogenannter ‚Free2Play‘-Spiele nicht ersichtlich. Gerade da die Konsumenten, und letztlich Käufer, häufig minderjährig sind, muss hier im Sinne des Jugend-, aber auch des Verbraucherschutzes nachgeschärft werden“, erklärt Schütze.

Die SPD-Politikerin regt an, analog zu Belgien und den Niederlanden zu prüfen, ob die Lootboxen als Glücksspiel einzustufen seien und damit verboten werden könnten. „Ein Verbot ist natürlich das schärfste Schwert. Aber grundsätzlich muss sich was ändern, das steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass ganze Unternehmen ihr Geschäftsmodell auf dem Suchtfaktor von Lootboxen und damit den Geldbeuteln von Minderjährigen aufbauen!“ Nach Auffassung Schützes müssen die Vertreiber jener Online-Spiele in die Pflicht genommen werden und die Kosten transparent machen. Zudem muss mehr über die Suchtgefahr aufgeklärt werden. Hier sind auch die Medienkoordinatoren und Schulen gefragt. Es gelte, die Medienkompetenz der potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten frühzeitig zu stärken und weiter zu fördern. „Nicht zuletzt lässt sich die Frage stellen, ob der Zugang zu Spielen mit suchtabhängigen Kostenfallen erst ab 18 Jahren erlaubt sein sollte!“

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