Pressemitteilung Nr. 19/311

Schüßler und Gäde: Entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Niedersachsen

Pressemitteilung Nr. 19/311

Angesichts der alarmierenden Fälle schwerer körperlicher und sexualisierter Gewalt an Kindern in den letzten Jahren, die die Gesellschaft tief erschüttert haben, haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Niedersachsen auf den Weg gebracht.

„Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung steht für uns an erster Stelle. Es ist von maßgebender Bedeutung, sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren und unterstützenden Umgebung aufwachsen können. Der Kampf gegen alle Formen der Gewalt an Kindern ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die uns alle angeht“, betont Claudia Schüßler, Sprecherin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung der SPD-Landtagsfraktion.

Vorhandene Strukturen im Land, darunter 22 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – 15 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Mädchen sowie mehrere forensische Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzzentren – bieten bereits heute ein breites Netz an Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Seit 2022 werden landesweit Maßnahmen und Projekte zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen gefördert und wissenschaftlich evaluiert. Gleichwohl sei Kinderschutz als eine fortwährende Aufgabe zu verstehen, die ständige Aufmerksamkeit und Engagement erfordere, so Marten Gäde, Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik: „Durch ein Landeskinderschutzgesetz soll der Kinderschutz in Niedersachsen umfassend weiterentwickelt und verbessert werden, um die langfristige Finanzierung und Weiterentwicklung der Kinderschutzzentren und Beratungsstellen sicherzustellen“.

Zudem finden die zahlreichen Empfehlungen der Enquetekommission „Kinderschutz“ erstmalig umfangreich Berücksichtigung in einer parlamentarischen Initiative: Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle Kinderschutz, die Unterstützung von Schulen, Kindertagesstätten und freien Trägern der Jugendhilfe bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten sowie die bessere Verzahnung der für den Kinderschutz relevanten Akteurinnen und Akteure.

„Kinderschutz ist nicht lediglich als eine reaktive Maßnahme gegen Gewalt und Vernachlässigung zu verstehen, sondern als eine proaktive und ganzheitliche Strategie, bei der vor allem die Perspektive der Kinder selbst eine entscheidende Rolle spielt“, sagt Schüßler.

„Das Ziel ist die Entwicklung einer Kinderschutzstrategie aus gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Maßnahmen, die ressortübergreifend und schnittstellenorientiert den Schutz von Kindern vor allen Formen der Gewalt und der Vernachlässigung weiterentwickeln soll“, ergänzt Gäde.