Pressemitteilung Nr. 19/807 Schüßler: GKV-Stabilisierung darf nicht das Ende der Reformdebatte sein Pressemitteilung Nr. 19/807 10. Juli 2026 Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Claudia Schüßler, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag: „Es ist gut, dass die Handlungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt. Die Finanzlage der GKV ist ernst, und dauerhaft steigende Zusatzbeiträge wären für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien eine erhebliche Belastung. Beitragssatzstabilität ist deshalb ein legitimes und notwendiges Ziel. Klar ist aber auch: Mit dem heutigen Beschluss darf die Reformdebatte nicht beendet sein.“ Niedersachsen hatte gemeinsam mit weiteren Ländern die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, um weitere Nachbesserungen am Gesetz zu erreichen. Dieser Antrag hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion bleiben die dort angesprochenen Punkte dennoch zentral. „Niedersachsen hat zu Recht deutlich gemacht, wo weiter Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung und müssen sehr genau darauf achten, dass die Stabilisierung der GKV nicht zulasten der Versorgung in der Fläche, der Krankenhäuser, der Beschäftigten oder der Patientinnen und Patienten geht“, so Schüßler. Besonders kritisch bleiben aus Sicht der SPD-Fraktion die Auswirkungen auf Krankenhäuser und Pflege, die Ausgestaltung der Tarifrefinanzierung, die Folgen für ambulante und psychotherapeutische Versorgung sowie sozial sensible Belastungen für Versicherte. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen müsse Versorgungssicherheit auch außerhalb der großen Städte gewährleistet bleiben. „Viele Krankenhäuser stehen bereits heute wirtschaftlich unter Druck und befinden sich zugleich mitten in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Wenn Beitragssatzstabilität erreicht werden soll, darf das nicht dazu führen, dass kommunale Träger, ländliche Standorte oder Beschäftigte im Gesundheitswesen zusätzlich unter Druck geraten. Gute Arbeit und verlässliche Versorgung müssen auch künftig Maßstab sozialdemokratischer Gesundheitspolitik bleiben“, erklärt Schüßler. Entscheidend sei nun, dass der Bund die angekündigten Strukturreformen konsequent auf den Weg bringe. Dazu gehören insbesondere Krankenhausreform, bessere Patientensteuerung, eine leistungsfähige Notfallversorgung, stärkere Ambulantisierung, Digitalisierung, Prävention und Bürokratieabbau. „Das Gesetz kann allenfalls ein Schritt zur kurzfristigen Stabilisierung sein. Mittel- und langfristig brauchen wir Reformen, die die Ursachen der Ausgabendynamik angehen und die Versorgung besser organisieren. Bund und Länder müssen dabei gemeinsam Verantwortung übernehmen. Handlungsfähigkeit heißt nicht nur, kurzfristig Beiträge zu stabilisieren. Handlungsfähigkeit heißt auch, jetzt die strukturellen Reformen umzusetzen, die seit Jahren bekannt und notwendig sind“, so Schüßler abschließend. Pressemitteilung von: Claudia Schüßler