Pressemitteilung Nr. 19/67

Schüßler: Für mehr Kinderschutz – Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Pressemitteilung Nr. 19/67

Kinder kommen insbesondere als Opfer und Zeug*innen in Berührung mit dem Justiz- und Verwaltungssystem. Gerade für Opfer von sexualisierter Gewalt kann eine mögliche Begegnung mit den Angeklagten im Gerichtssaal hoch belastend wirken.

„Wir setzen uns mit diesem Antrag für eine Bundesratsinitiative ein, um die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass die audiovisuelle Vernehmung von Kindern und Jugendlichen bereits dann zulässig ist, wenn ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugen zu befürchten ist“, erklärt Claudia Schüßler, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.

Bislang sieht die Strafprozessordnung vor, dass die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugens zu befürchten sein muss, um eine Vernehmung per Video-Stream zu erlauben. Diese gesetzliche Regelung bewirkt, dass die Anforderungen an eine audiovisuelle Vernehmung von Kindern und Jugendlichen höher sind, als die Anforderungen für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal.

„Die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal hat viele Nachteile. Damit wird nicht nur das Anwesenheitsrecht des Angeklagten beschnitten, sondern auch die Gefahr von Verfahrensfehlern steigt. Die Verhandlung in Abwesenheit eines Angeklagten ist ein Revisionsgrund und birgt die Gefahr der Aufhebung des Urteils“, erläutert Schüßler.

Studien zeigen, dass der Kinder- und Jugendschutz im deutschen Justizapparat im internationalen Vergleich noch nicht ausreicht. „Auch die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes kam in der vergangenen Legislaturperiode zu dem Schluss, dass die Senkung der Hürden für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Kindern und Jugendlichen zur Förderung einer kindgerechten Justiz beiträgt“, so Claudia Schüßler.

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