Pressemitteilung Nr. 19/245

Schüßler: Bundesrat lässt Cannabisgesetz passieren – Weg zu einer entkriminalisierenden Drogenpolitik ist geebnet

Pressemitteilung Nr. 19/245

Nachdem der Bundesrat sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden hat und das Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung hat passieren lassen, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Claudia Schüßler, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Wir haben immer gesagt: Die Entkriminalisierung von Cannabis ist keineswegs ein leichter Schritt. Sie kann aber den Weg ebnen für eine bessere Drogenpolitik. Dennoch haben wir im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung auch auf die handwerklichen Mängel beim vorliegenden Gesetzentwurf hingewiesen und berechtigte Kritik geübt“, so Schüßler.

Mit der Protokollerklärung wurden einige Punkte beim Jugendschutz verbessert. „Hier hat sich der Druck durchaus gelohnt, da nun mehr Geld für die Aufklärung und damit für die Prävention bereitgestellt wird“, sagt Schüßler.

Für die SPD-Landtagsfraktion wird es jetzt darum gehen, wie Niedersachsen die Umsetzung gelingen kann. „Dazu werden wir unsere Möglichkeiten im Sinne des Jugendschutzes und der Prävention ausschöpfen. Gleichzeitig erwarten wir, dass der Bund genügend Mittel und auch Lösungsansätze bereitstellt, um zum Beispiel die Präventionsangebote weiter auszubauen und die Justiz nicht weiter zu belasten. Die Prävention muss gut funktionieren und Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden“, so Schüßler.

Hintergrund: Mit dem Gesetz werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene legal. Kritik wurde vor allem an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln und am Jugendschutz geübt, sowie an dem erheblichen Mehraufwand für die Justiz durch die geplante Amnestie für Cannabis-Vergehen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

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