Pressemitteilung Nr. 19/849 Schröder: Sicherheit für Betreuungsvereine und Entlastung für Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/849 10. September 2026 Die 35 Betreuungsvereine in Niedersachsen leisten eine wichtige Arbeit: Sie unterstützen Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten wegen einer Beeinträchtigung oder aus anderen Gründen nicht vollständig selbst regeln können. Die Vereine begleiten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, bieten Beratungen und Fortbildungen und sind eine wichtige Schnittstelle zwischen hauptamtlicher Fachberatung, Ehrenamt und den Menschen, die auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Das Land will die Vereine künftig gesetzlich besser absichern und ihre Förderung ausbauen. Eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht hat die Landesregierung am (heutigen) Donnerstag in den Landtag eingebracht. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Entwurf: „Er sichert die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Vereine, stärkt das Ehrenamt und entlastet zugleich die Kommunen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Jan Schröder. Zudem setze das Land eine Neuregelung im Bund um, der zufolge der Anspruch dieser Vereine gesetzlich geregelt werden muss. „Die Landesregierung verschafft den Betreuungsvereinen Planungssicherheit und finanziert nach einem klaren Schlüssel hauptamtliche Fachkräfte“, so Schröder. Dafür stellt das Land künftig jährlich rund 6,75 Millionen Euro bereit. Ab 2029 soll die Fördersumme auf 7 Millionen Euro steigen. Bislang beteiligen sich die Kommunen freiwillig mit fast zwei Millionen Euro jährlich an der Finanzierung. Künftig übernimmt das Land die Querschnittsarbeit vollständig. „Das ist kluge und gute Landespolitik“, betonte Schröder. Pressemitteilung von: Jan Schröder