Pressemitteilung Nr. 19/859

Schröder: Politiker haben bei Staatsanwaltschaften keine Sonderrechte

Pressemitteilung Nr. 19/859

Justizministerin Kathrin Wahlmann hat am (heutigen) Mittwoch den Rechtsausschuss des Landtags zu den Ermittlungen gegen den gescheiterten hannoverschen CDU-Oberbürgermeisterkandidaten Peter Karst und den SPD-Spitzenkandidaten bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin, Steffen Krach, unterrichtet. Bei beiden gab es kurz vor den Wahlen Untersuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Dazu sagt der stellvertretende justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jan Schröder: „Die Ministerin hat deutlich gemacht: Die Justiz in unserem Land geht ihren Aufgaben nach und wir sollten sie ihre Arbeit machen lassen. Dazu gehört, dass Staatsanwaltschaften festlegen, zu welchem Zeitpunkt sie Untersuchungen für notwendig halten. Politiker haben dabei keine Sonderrechte. Die Opposition spekuliert über eine zeitliche Verbindung zwischen den Durchsuchungen und den Wahlen. Dabei sollte sie sich fragen, was passiert wäre, hätte die Justiz mit den Untersuchungen bis direkt nach der Wahl abgewartet.“

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