Pressemitteilung Nr. 19/673 Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/673 10. Februar 2026 Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“ Pressemitteilung von: Julius Schneider