Pressemitteilung Nr. 19/823

Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen

Pressemitteilung Nr. 19/823

Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt.

„Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“

Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen.

Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben.

„Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“

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