Pressemitteilung Nr. 18/853

Raulfs: Gesundheitsgefährdende E-Zigaretten aus Drittstaaten schärfer regulieren – Kontrollen und Rechtsverpflichtungen für mehr Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 18/853

E-Zigaretten und die dafür bestimmten verdampfbaren Flüssigkeiten, sogenannte E-Liquids, stellen für immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten eine Alternative zur klassischen Tabakware dar. Für Philipps Raulfs, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachen, steht fest: „Der Konsum jeglicher Tabakwaren stellt eine Gefährdung für die Gesundheit dar. Doch gerade Produkte aus Nicht-EU-Staaten gefährden aufgrund verbotener Inhaltsstoffe, fehlender Kennzeichnungen und mangelhafter Informationen über die toxikologische Wirkung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Der SPD-Politiker fordert, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, um den grenzüberschreitenden Tabakhandel stärker zu regulieren und eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass mangelhafte Tabakprodukte nicht länger den europäischen Markt fluten und die Gesundheit tausender Bürgerinnen und Bürger zusätzlich gefährden“, so der Verbraucherschutzexperte der SPD.

Raulfs verweist darauf, dass bisherige Regelungen einen nicht ausreichenden Verbraucherschutz gewährleisten könnten. Seiner Auffassung nach sollte sich das Land Niedersachsen im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Import nicht rechtskonformer E-Zigaretten stärker reglementiert werde. „Es müssen beispielsweise zwingend Zollkontrollen intensiviert und verstärkt werden, um entsprechenden Mangelprodukten entgegenzuwirken. Auch müssen Produkte aus dem Online-Handel eine gleiche Behandlung wie jene im stationären Handel erfahren – hierfür braucht es die Einführung einer Rechtsverpflichtung, um Informationen mit gesundheitlichen Bezug sicherzustellen. Das beschränkt sich ehrlicherweise nicht nur auf E-Zigaretten, sondern alle im Internet angebotenen Erzeugnisse.“

Raulfs fordert zudem: „Online-Händler müssen verpflichtend eine verantwortliche Person im Unternehmen benennen, welche die Produkte auf Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften kontrolliert. Erste danach dürfen diese Produkte die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen.“

Nicht zuletzt könne auch ein Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids denkbar sein. Somit würde der Online-Vertrieb jener E-Tabakprodukte auf in Deutschland ansässige Anbieter beschränkt werden. Hiermit könnten, analog zum stationären Handel, verlässliche Vor-Ort-Kontrollen gewährleistet werden.

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