Pressemitteilung Nr. 19/534 Raulfs: Anpassung des Grundsteuergesetzes – Zielgerichtete Entlastung bei unzumutbaren Härten Pressemitteilung Nr. 19/534 8. Juli 2025 Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt die von der Landesregierung geplante Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG), die am (heutigen) Dienstag im Kabinett beraten wurde. Mit dem Gesetzentwurf sollen gezielte Entlastungen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möglich werden, die durch das neue Grundsteuermodell in besonderen Fallkonstellationen überproportional belastet wurden. „Das neue Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen steht für eine einfache, gerechte und transparente Grundsteuer. Aber wo das System im Einzelfall zu unzumutbaren Belastungen führt, handeln wir konsequent nach: Wir schaffen Abhilfe durch gesetzlich verankerte Ausnahmen“, betont Philipp Raulfs, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Von der geplanten Gesetzesänderung profitieren insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von sogenannten Resthöfen mit ungenutzten Nebengebäuden sowie von unbebauten und ungenutzten Grundstücken im Außenbereich. Für diese Fälle wird den Gemeinden künftig ermöglicht – und in klar definierten Tatbeständen sogar verpflichtend – einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Raulfs erklärt: „Es ist richtig, dass wir den Kommunen mit dieser Regelung ein starkes Werkzeug an die Hand geben. Die Gemeinden wissen am besten, wo vor Ort ungenutzte Gebäude oder brachliegende Flächen nicht in Wert gesetzt werden können. Diese Praxisnähe stärken wir nun rechtlich.“ Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs sei die Definition von Härtefällen und die Schaffung eines großzügigen Ermessensspielraums für vergleichbare Situationen. „Die gesetzliche Mindestgröße von 300 Quadratmetern bei ungenutzter Nutzfläche schützt die Gemeinden vor Bagatellfällen – gleichzeitig sorgen wir dafür, dass in begründeten Fällen flexibel und bürgernah geholfen werden kann“, so Raulfs weiter. Mit Blick auf die kommunalen Haushalte erklärt Raulfs: „Klar ist: Die Entlastungen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen bei den Gemeinden. Aber durch die Möglichkeit zur Anpassung der Hebesätze ab 2026 wird langfristig Planungssicherheit gewahrt. Es geht um eine faire und ausgewogene Lösung.“ Pressemitteilung von: Philipp Raulfs