Pressemitteilung Nr. 18/1355

Prange: Zu Unrecht Verurteilte effektiv bei der Wiedereingliederung unterstützen

Pressemitteilung Nr. 18/1355

Für ein Verbrechen verurteilt werden, das man nicht begangen hat: Diese Vorstellung ist wohl für die allermeisten Menschen ein schrecklicher Gedanke. Trotz aller Sorgfalt der Gerichte kann es zu solchen Justizirrtümern kommen, denn Recht wird von Menschen über Menschen gesprochen, und Menschen machen Fehler.

„Wird ein Mensch zu Unrecht inhaftiert, muss der Staat eine Entschädigung zahlen. 2020 wurde – auch auf Betreiben Niedersachsens – die bundesweite Entschädigungspauschale auf 75 Euro pro Hafttag verdreifacht“, berichtet Ulf Prange, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Darüber hinaus gibt es – anders als bei verurteilten Straftätern – für nachträglich freigesprochene Menschen keine hinreichende Unterstützung zur Wiedereingliederung. Die Betroffenen werden sozusagen von heute auf morgen vor die Gefängnistür gesetzt.“

„Das drängendste Problem für die Betroffenen ist es, unbürokratisch und effektiv Unterstützung – etwa bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche – zu erhalten. Den Anlaufstellen der Straffälligenhilfe kommt aus unserer Sicht eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen ihre Unterstützungsangebote auch zu Unrecht Verurteilten zugänglich machen und ggf. zusätzliche Angebote für die Betroffenen entwickeln“, erklärt der SPD-Rechtsexperte. „Ferner sollen die Haftentlassung anordnenden Gerichte als Schnittstelle zwischen den Betroffenen und den Anlaufstellen wirken. Schließlich werden wir ein amtliches Bestätigungsschreiben über den nachträglichen Freispruch einführen, das den Betroffenen die Wiedereingliederung erleichtern soll. Bisher haben die Betroffenen lediglich das Urteil des Wiederaufnahmeverfahren als Nachweis.“

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