Pressemitteilung Nr. 19/871 Prange: Wir machen unsere Demokratie widerstandsfähiger Pressemitteilung Nr. 19/871 7. Oktober 2026 Mit einem neuen, am (heutigen) Mittwoch eingebrachten Gesetz wollen SPD und Grüne die Demokratie in Niedersachsen dauerhaft stärken. Der Entwurf sichert zentrale Einrichtungen der Demokratieförderung gesetzlich ab und gibt auch zivilgesellschaftlichen Trägern mehr Verlässlichkeit. Dazu erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ulf Prange: „Unsere Demokratie schützt sich nicht von selbst. Extremisten greifen sie an, während sich Hass und Desinformation gerade im Netz rasant verbreiten. Deshalb schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für alle, die sich jeden Tag für unsere Demokratie einsetzen. Wir sichern bewährte Strukturen dauerhaft ab und sorgen dafür, dass Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam wirksam handeln können.“ Das Gesetz verankert unter anderem den Landespräventionsrat sowie zentrale Programme gegen Extremismus und für Demokratie und Menschenrechte. Förderungen sollen, wo es möglich ist, über mehrere Jahre laufen. Das gibt Vereinen, Initiativen und Beratungsstellen mehr Planungssicherheit und verhindert unnötige Unterbrechungen ihrer Arbeit. „Wer sich gegen Extremismus engagiert oder Betroffene berät, braucht mehr als gute Worte. Diese Arbeit braucht verlässliche Bedingungen. Zugleich stellen wir klare Anforderungen: Geförderte Träger müssen unabhängig von Parteien arbeiten und auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen“, sagt Prange. Auch die Landeszentrale für politische Bildung erhält erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage. Sie wird rechtlich eigenständiger und unterliegt künftig keiner Fachaufsicht. Ein Fachkuratorium begleitet ihre Arbeit und achtet auf politische Ausgewogenheit. Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Gesetz beim Schutz vor Diskriminierung. Anerkannte Antidiskriminierungsverbände können künftig gerichtlich feststellen lassen, ob Landesbehörden Menschen strukturell benachteiligen. Das Klagerecht greift ausdrücklich nur dann, wenn eine Benachteiligung über einzelne Fälle hinausgeht. Prange: „Grundrechte müssen auch im Alltag gelten. Wenn staatliche Strukturen Menschen systematisch benachteiligen, muss sich das gerichtlich klären lassen. Das stärkt die Rechte der Betroffenen und zugleich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“ Auch die Erwachsenenbildung wird gestärkt. Bildungsangebote, die auf besondere gesellschaftliche Herausforderungen reagieren, können künftig stärker berücksichtigt werden. „Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einbringen und politische Zusammenhänge verstehen. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetz verlässliche Voraussetzungen“, so Prange. Pressemitteilung von: Ulf Prange