Pressemitteilung Nr. 18/1197

Prange: Hass und Hetze im Internet konsequent bekämpfen – Anwendung des NetzDG auf Messenger-Dienste richtig

Pressemitteilung Nr. 18/1197

Hassbotschaften, Mordaufrufe, Vernichtungsfantasien gegen Minderheiten – Instant-Messenger-Dienste wie Telegram sind zum Tummelplatz für Verschwörungsideolog*innen, Rechtsextremist*innen und andere Verfassungsfeinde geworden. Längst dienen die Apps nicht mehr nur der Individualkommunikation. Messenger-Gruppen extremistischer Vereinigungen oder Einzelpersonen mit mehreren Tausend Mitgliedern sind einseitige Propagandakanäle ohne Kommentarmöglichkeit. In der Corona-Krise hat sich das massive Rechtsextremismusproblem von Telegram & Co. nochmals verschärft.

„Telegram und ähnliche Dienste stellen in der jetzigen Form eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und ganz konkret ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten dar, weil sie ungefiltert Hass und Hetze verbreiten. Das können wir als wehrhafte Demokratie nicht zulassen“, sagt Ulf Prange, Sprecher für Rechts- und Verfassungsfragen der SPD-Landtagsfraktion. „Solche Inhalte müssen auch in Messenger-Gruppen konsequent gelöscht und die Anbieter der Dienste in die Verantwortung genommen werden.“

„Darum freue ich mich, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium die Mechanismen des NetzDG nun auch bei Telegram anwendet, dessen Funktionen inzwischen weit über einen privaten Chat hinausgehen. Gruppen mit 100.000 oder mehr Mitgliedern und eindeutigem Sender-Empfänger-Verhältnis dürfen keine Rückzugsorte für Verfassungsfeinde sein. Ich bin zuversichtlich, dass die Sichtweise des Ministeriums in möglichen Gerichtsprozessen bestätigen werden wird. Andernfalls müsste das NetzDG entsprechend nachgeschärft werden“, erklärt der SPD-Rechtsexperte.

Anders als soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder TikTok fielen Instant-Messenger-Dienste bisher nicht unter das NetzDG und konnten somit nicht verpflichtet werden, verfassungsfeindliche Inhalte zu löschen. Telegram legt bislang auch keinen halbjährlichen Transparenzbericht vor, was das Unternehmen gegen Hasskriminalität unternimmt. Im Gegenteil: Löschungen erfolgen selbst nach Aufforderung nur selten.

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