Pressemitteilung Nr. 19/163

Prange: Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten

Pressemitteilung Nr. 19/163

Die Zahl von Ersatzfreiheitsstrafen – also meist kurze Inhaftierungen, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden – befinden sich seit Jahren auf hohem Niveau. Rund 40 Prozent aller Haftantritte sind durch Ersatzfreiheitsstrafen bedingt. Überdurchschnittlich betroffen sind hiervon Menschen, bei denen das Geld knapp ist und die sie sich in einer Überforderungssituation befinden. Durch die Haft werden sie aus ihrem gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld gezogen, verlieren soziale Bindungen und teils auch ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann dazu führen, dass Betroffene sozial weiter abrutschen.

„Ersatzfreiheitsstrafen verschärfen in vielen Fällen nicht nur die ohnehin schon schwierige Lebenslage der Betroffenen, sie kosten den Steuerzahlenden jedes Jahr auch einen zweistelligen Millionenbetrag“, erklärt Ulf Prange, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Der Bund hat im Sommer dieses Jahres die Halbierung des Umrechnungsschlüssels für Ersatzfreiheitsstrafen beschlossen. Die Reform tritt zum 1. Februar 2024 in Kraft. Diese Neuregelung begrüßen wir ausdrücklich.“

„Mit unserem heute eingebrachten Antrag wollen wir Angebote zur Haftvermeidung ausbauen und besser verzahnen. Über Stundungen, Ratenzahlungen oder Sozialarbeit können schon jetzt Haftstrafen verkürzt oder ganz vermieden werden. Viele der Angebote sind aber bei den Betroffenen noch nicht ausreichend bekannt. Mit der Stärkung dieser und der Schaffung weiterer Maßnahmen fördern wir die Resozialisierung von Verurteilten und reduzieren die Kosten im Justizvollzug“, so der SPD-Rechtsexperte.

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