Pressemitteilung Nr. 18/114

Prange: Arbeit der Betreuungsvereine ist unverzichtbar – Höherer Mittelansatz notwendig

Pressemitteilung Nr. 18/114

SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die rechtliche Betreuung von Personen zu stärken, die ihre Rechtsangelenheiten aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbstständig regeln können. Mit dem Antrag „Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung“, der am Donnerstag erstmals im Niedersächsischen Landtag beraten wurde, konkretisieren SPD und CDU diese Forderung.

„Dabei nehmen wir insbesondere die Situation der Betreuungsvereine in den Blick“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Ulf Prange. „Die Betreuungsvereine weisen bereits seit längerem mit Nachdruck auf ihre angespannte Finanzsituation hin. Wir wollen die vorhandenen Strukturen stärken und zukunftsfest machen, indem wir die Mittel für diese Vereine erhöhen“, betont Prange.

Die Vereine übernehmen nicht nur Rechtsbetreuungen, sondern unterstützen im Rahmen der sogenannten „Querschnittsaufgaben“ auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.

„Die Betreuungsvereine und ihre Expertise sind unverzichtbar. Sie sind die Ansprechpartner und Experten vor Ort. Gerade im Flächenland Niedersachsen ist dieses dezentrale Angebot äußerst wichtig“, so Prange

Neben der Stärkung der Betreuungsvereine werden sich die Regierungsfraktionen gegenüber dem Bund für eine Erhöhung der Betreuervergütung einsetzen. Durch die mit dem Antrag geforderte Bündelung der Zuständigkeiten für das Betreuungswesen im Justizministerium werden Abstimmungsprozesse verbessert. Außerdem setzen sich beide Fraktionen im Antrag für eine Fortschreibung des Aktionsplans zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung ein.

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