Pressemitteilung Nr. 18/633

Pott: Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wichtiger Schritt zur Reduzierung von Verpackungsmüll

Pressemitteilung Nr. 18/633

Im Jahr 2018 sind allein 490 Millionen Produkte retourniert worden, davon sind 20 Millionen nie wieder in den Verkauf gelangt. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt daher den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorzunehmen.

„Wenn Tonnen fabrikneuer Produkte vernichtet werden, ist dies schlichte Ressourcenverschwendung. Es kann nicht sein, dass funktionsfähige Artikel millionenfach vernichtet werden, statt sie sinnvoll in einen kreislaufwirtschaftlichen Prozess zu integrieren“, erklärt der abfallpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Guido Pott. „Die Hersteller und Händler sind in der Obhutspflicht – sie müssen dafür sorgen, dass funktionsfähige und gebrauchstaugliche Produkte weiter verwendet und nicht verschrottet werden. Es ist verantwortungslos, wertvolle Ressourcen zu zerstören oder zu verbrennen.“

Pott weiter: „Im Kampf gegen die Folgen unserer Wegwerfgesellschaft müssen wir das Aufkommen an Verpackungsmüll drastisch reduzieren und den Anteil von recycelten Material, sogenanntes Rezyklat, bei der Produktion von Kunststoffprodukten erhöhen.“

Zudem werden die Hersteller und Vertreiber von Einwegprodukten aus Kunststoff stärker in die Verantwortung genommen und sollen sich in Zukunft an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. Umweltministerin Schulze setzt mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz außerdem bereits erste Anforderungen der EU-Einwegkunstoff-Richtlinie um.

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