Pressemitteilung Nr. 19/310

Politze: Niedersachsen setzt auf inklusive Bildung – Tagesbildungsstätten weiter fördern

Pressemitteilung Nr. 19/310

Niedersachsen verstärkt seine Bemühungen zur inklusiven Bildung und die Weiterentwicklung der schulischen Angebote für Menschen mit Behinderungen. Mit dem „Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule“ vom 23. März 2012 hat Niedersachsen die schulische Teilhabe von Menschen mit Behinderung konsequent in sein Schulrecht integriert.

„Der Begriff Inklusion steht für den Paradigmenwechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes einzelnen Menschen am gesellschaftlichen Leben“, sagt der Sprecher für Kultuspolitik, Stefan Politze.

Um die regionale Umsetzung der Inklusion zu unterstützen, hat die Landesregierung „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) eingerichtet. Diese Zentren beraten und unterstützen Schulen, Studienseminare, schulisches Personal, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler bei der Umsetzung inklusiver Bildung.

„Die Weiterentwicklung zur inklusiven Schule wurde in Niedersachsen ab dem Schuljahr 2013/2014 verbindlich eingeführt. Dabei haben wir schrittweise mit den Schuljahrgängen 1 und 5 begonnen“, sagt Politze. „Die RZI entwickeln in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren regionale Inklusionskonzepte und berücksichtigen dabei auch Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.“

Besonders hervorzuheben ist die Arbeit der Tagesbildungsstätten (TBST), die in den 1960er-Jahren aus Initiativen der Eltern- und Betroffenenbewegung hervorgegangen sind. „Die Tagesbildungsstätten bieten Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Möglichkeit zur Teilhabe an einem schulischen Bildungsangebot und orientieren sich am Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung“, so Politze. Aktuell gibt es in Niedersachsen 76 anerkannte Tagesbildungsstätten, die als teilstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe betrieben werden.

Nun sollen die Rahmenbedingungen verbessert und die Schulen wirksam unterstützt werden, mit Betonung der Notwendigkeit einer verlässlichen Richtung und Planungssicherheit. Ziel ist es, lokale und regionale Konzepte zur bedarfsgerechten Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu erarbeiten.

„Die Umsetzung der Inklusion in der Schule ist ein schwieriger und langwieriger Prozess. Die Rahmenbedingungen für diesen Prozess müssen ständig weiterentwickelt werden“, erklärt Politze. Die Anerkennung und Weiterqualifizierung des Personals an den Tagesbildungsstätten sowie die Gestaltung gleichrangiger Betreuungsmöglichkeiten ergänzend zur Beschulung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung muss hierbei gewährleistet sein.

Dabei sind der enge Austausch und eine gute Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe und den Schulträgern wichtig. „Nur durch eine frühzeitige und nachhaltige Einbindung aller Verantwortlichen können wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendliche gleichberechtigt an schulischer Bildung teilhaben können“, so Politze.

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