Pressemitteilung Nr. 18/1048

Osigus und Lynack: Restriktiv aber effektiv – Verfassungsschutz stärken

Pressemitteilung Nr. 18/1048

Der Gesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierung für die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes stärkt den Verfassungsschutz und achtet die sensiblen Bereiche von Grundrechten. Wir brauchen kein Höher, Schneller, Weiter der Befugnisse. Entscheidend sind effektiver Schutz, klare Strukturen, und andererseits Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und Rechtssicherheit. Die Geltung von Grundrechten darf nicht am Verwaltungsaufwand gemessen werden. Sie sind unser Kompass, sie sind unsere rote Linie“, erklärt die Sprecherin für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Wiebke Osigus.

„Die Richtschnur für den Gesetzentwurf ist und bleibt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Die Instrumente der Polizei stehen aus guten Gründen nur der Polizei zur Verfügung und müssen nicht zusätzlich im Verfassungsschutz ausgereizt werden. Wir halten ausdrücklich an der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz fest. Wir kommen somit einem weiteren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach und beweisen, dass die Landesregierung Extremisten auch in Zukunft nicht gewähren lässt. Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir den Weg zu einer Novelle des Verfassungsschutzgesetzes mit Augenmaß gehen!“, ergänzt Bernd Lynack, Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.

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