Pressemitteilung Nr. 18/860

Osigus: Novelle des Verfassungsschutzgesetzes mit Augenmaß

Pressemitteilung Nr. 18/860

Der Gesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierung für die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes stärkt sowohl den Verfassungsschutz als Instrument und ermöglicht gleichzeitig mehr Transparenz für Bürgern und Bürgerinnen.

„Der Gesetzentwurf zeigt, dass unser Innenminister Boris Pistorius die dynamischen Erfordernisse für einen effektiven Verfassungsschutz fest im Blick hat“, erklärt die Sprecherin für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Wiebke Osigus.

„Uns ist es wichtig, einen ausgewogenen Weg zu gehen, der die Grundrechte des Einzelnen und die Schutzinteressen des Staates gleichermaßen achtet. Der Verfassungsschutz muss als Nachrichtendienst effektiv arbeiten können, und dies nimmt der Kabinettsentwurf zukunftsgerichtet in den Blick. Wir brauchen den Verfassungsschutz, um rechtzeitig Gefahrenpotenziale zu erkennen und unsere Gesellschaft frühzeitig zu schützen. Andererseits halten wir wenig von einem Klima des Misstrauens und werden daher insbesondere die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Unnötige Bürokratie muss abgebaut werden, und auch die Anpassungen im Datenschutz begrüßen wir sehr. Gleichzeitig halten wir auch eine Stärkung der Befugnisse für richtig. Wir können und dürfen Extremisten und Demokratiefeinde nicht gewähren lassen. Der Verfassungsschutz ist ein entscheidendes und effektives Abwehrinstrument, welches mit verfassungsfeindlichen Strömungen Schritt halten muss“, so Osigus weiter.

Künftig darf auch in Niedersachsen die auf Bundesebene bereits eingeführte Kontostammdatenabfrage durchgeführt werden: „Es ist von höchster Wichtigkeit, auch die Finanzströme von extremistischen Organisationen einsehen zu können. In Zukunft wird es dadurch möglich, Organisationen und ihre Finanzen besser einschätzen zu können. Das schafft Transparenz und ist ein probates Mittel, Seilschaften offen zu legen“, so die SPD Politikerin.

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