Pressemitteilung Nr. 18/1089

Osigus: Künstliche Intelligenz in Justizvollzugsanstalten – restriktiv und effektiv

Pressemitteilung Nr. 18/1089

„Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist in den vergangenen Jahren rasant fortgeschritten – zur Anwendung allerdings sind gesetzliche Grundlagen zwingend notwendig. Diese Potenziale können Schutz und Sicherheit bringen, ebenso wie begleitende Entlastung im Rahmen der Arbeitsbedingungen. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz kann ein Baustein bei der zukunftsorientierten Aufstellung des Justizvollzugs sein“, erklärt Wiebke Osigus, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Von ‚Überwachungsfantasien‘ kann allerdings keine Rede sein. Die Rechtsprechung auf allen Ebenen stellt hierzu klare Regeln auf. Für uns ist auch völlig klar, dass Technik sozialtherapeutische Nähe nicht ersetzen kann, wohl aber begleiten – die gesetzlichen Möglichkeiten wollen wir daher schaffen“, so Osigus weiter.

Die SPD-Fraktion hat daher gemeinsam mit der CDU-Fraktion heute einen Entschließungsantrag zur Nutzung von intelligenter Videotechnik in Justizvollzugsanstalten in den Landtag eingebracht. „Auf Grundlage der Analysesoftware könnte es gelingen, besondere Vorkommnisse in Hafträumen frühzeitig zu lokalisieren. Eine zu Boden sinkende Person oder ein Handgemenge könnte so automatisiert einen Alarm auslösen. Dieses intelligente System unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgt aber auch beispielsweise für die Prävention von Suizidfällen“, schildert Osigus weiter.

Die Rechtspolitikerin betont jedoch auch, dass bei diesen Maßnahmen unbedingt der Datenschutz und auch die Grundrechte des Einzelnen ausreichend geachtet werden: „An dieser Stelle ist Fingerspitzengefühl gefordert. Über die Ausgestaltung wird daher noch zu reden sein. Personenbezogene Daten müssen natürlich umfassend geschützt werden. Eine Möglichkeit wäre, dass eine Bildübertragung nur im Alarmfall stattfindet. So findet keine dauerhafte Echtzeitbeobachtung statt. Für uns ist klar: Mit Grundrechten spielt man nicht, eine anlasslose Dauerüberwachung mit anlassloser Speicherung wird es mit uns nicht geben. Nicht alles, was technisch möglich ist, muss auch genutzt werden. Wir haben eine Verantwortung, und diese nehmen wir wahr.“

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