Pressemitteilung Nr. 18/800 Osigus: Kindesmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt – Abschaffung der Verjährung, Strafmaßanpassung und Einbezug von Mitwissern notwendig Pressemitteilung Nr. 18/800 30. Juni 2020 In einer Aktuellen Stunde wurde das Thema des Kindesmissbrauchs auch vor dem Hintergrund aktueller Missbrauchsskandale im Niedersächsischen Landtag beleuchtet. Für die SPD-Landtagsfraktion hat die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin Wiebke Osigus klare Position bezogen: „Es gibt kein Recht und kein Argument dafür, dass sich Erwachsene an dem Körper oder an der Seele der Schwächsten unserer Gesellschaft vergreifen dürfen. Mit aller Entschiedenheit müssen wir dem Thema Sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen begegnen. Es gibt kein ‚bisschen Missbrauch‘ und es gibt kein ‚bisschen Gewalt‘. Neigungen zu Lasten von Kindern sind inakzeptabel. Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Konsens gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und ein Gesamtpaket aus Schutz, Prävention und Strafverfolgung, neben therapeutischen Angeboten und Resozialisierung.“ Eindringlich berichtet Osigus in ihrer Rede von einem Telefonat mit einer Rechtsmedizinerin einer Kinderschutzambulanz und den verheerenden Eindrücken jener Missbrauchsopfer. „Wir reden nicht von Kavaliersdelikten oder einem ‚Ausrutscher‘. Kindesmissbrauch ist für uns eine schwere Straftat mit immensen psychischen und physischen Folgen für die Opfer. Die Statistik weist im Jahr 2019 bundesweit mehr als 16.000 Fälle auf. Es besteht dringender Handlungsbedarf auf vielen Ebenen“, so Osigus weiter. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist Kindesmissbrauch kein Vergehen, sondern ganz klar eine Straftat: „Wer Kindesmissbrauch auf einer Stufe mit Diebstahl und Beleidigung belässt, schützt nicht nur Täter vor folgenschweren Konsequenzen, sondern hilft auch in keiner Weise den Opfern. Es braucht eine klare Erhöhung des Strafmaßes und weitere intensive Programme zur Begleitung von Missbrauchsopfern!“ In diesem Zusammenhang macht Osigus deutlich, dass sich vielfach erst nach Jahren oder Jahrzehnten Indizien in Verbindung mit Kindesmissbrauchsfällen ergeben: „Wenn Straftaten verjähren, gibt es keine Strafverfolgung. Dies darf vor dem Hintergrund der Folgen von Kindesmissbrauch einfach nicht sein. Wir fordern daher klar die Abschaffung der Verjährung bei diesem Delikt. Kein Täter darf sich in Sicherheit wiegen!“ Im gleichen Atemzug spricht sich die SPD-Politikerin dafür aus, Fälle von Kindesmissbrauch auch nicht aus Führungszeugnissen zu streichen. „Es kann nicht sein, dass Personen, die pädophile Neigungen ausgelebt haben, im späteren Verlauf die Nähe von Kinder suchen. In diesem Zusammenhang könnte auch über eine Datenabfrage bei der Polizei nachgedacht werden, sobald jemand mit Minderjährigen arbeiten möchte.“ Für den Vorstoß der SPD-Fraktion habe die Rechtspolitikerin im vergangenen Jahr einige Widerstände erfahren: „Für unser politisches Vorhaben gab es nicht nur Zuspruch. Vielfach wurde dieses Vorhaben gestoppt und verlangsamt – in sozialen Netzwerken gab es massive Anfeindungen von Personen, die Sexualität mit Kindern rechtfertigen. Wir bleiben auf unserem Kurs, fordern, den Opfer- vor den Täterschutz zu stellen und wollen einen generationenübergreifenden Schutz vor sexueller Gewalt. Allen Täterschutzargumenten zum Trotz steht die SPD-Fraktion geschlossen dafür, die Abschaffung der Verjährung im Bereich sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen, die Erhöhung der Strafen und die Bestrafung von Mitwissern voranzutreiben.“ „Man kommt nicht zu einer lebenslangen Bestrafung, wenn die Tat zuvor verjährt – unabhängig von der Höhe der Strafe. Wir wollen wissen, mit wem unsere Kinder es zu tun haben. Wir schauen hin, wir wollen beschützen!“, erklärt Osigus. Pressemitteilung von: Wiebke Osigus