Pressemitteilung Nr. 18/718 Osigus: Coronabedingte Aussetzung des Zulassungswiderrufs für Anwaltschaft erforderlich Pressemitteilung Nr. 18/718 24. April 2020 Die Corona-Pandemie schränkt nicht nur viele Bereiche des öffentlichen Lebens ein, sondern auch den Arbeitsalltag vieler Unternehmen, Soloselbstständiger und Freiberufler. „Eine Berufsgruppe, die wir als Rechtspolitiker im Blick haben, und die auch unter folgenschweren und existenzgefährdenden Umsatzeinbußen zu leiden hat, ist die Anwaltschaft“, hebt Wiebke Osigus, die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, hervor. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise würden die Anwaltschaft in unterschiedlicher Härte treffen, so die SPD-Politikerin: „Während eine Gruppe gerade im Bereich des Arbeits- sowie Insolvenzrechts zahlreiche Mandate übernimmt, sehen sich andere, die in keinem wirtschaftsnahen Bereich tätig sind, in ihrer Existenz bedroht, weil der Kontakt zu Mandantinnen und Mandanten wegbricht. Gerade im ländlichen Raum kann sich dies zu einem großen Problem entwickeln.“ Kontaktverbote und eine weit verbreitete Aussetzung beziehungsweise Verschiebung gerichtlicher Verfahren, welche als nicht zwingend dringlich eingestuft werden, führen zu einem coronabedingten Leerlauf bei einigen Kanzleien. Die SPD-Landtagsfraktion fordert in diesem Kontext eine Aussetzung des Zulassungswiderrufs für die Anwaltschaft. Dazu erklärt Osigus: „Wenn Anwältinnen und Anwälte durch eine finanzielle Schieflage nicht mehr ihre gesicherten Vermögensverhältnisse vorweisen können, ist nicht nur ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet, sondern ein Verlust der Zulassung droht. Die Berufsordnung sieht dies so vor. Ohne die Anwaltszulassung ist aber die Ausübung des Berufes nicht mehr erlaubt und damit die Existenz vollends in Gefahr!“ Wenn Anwälte keine Außenstände begleichen können, kann ein Zulassungsverlust nach der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) die Folge sein. Nach Auffassung der niedersächsischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eine Änderung des Paragraph 14 Absatz II Nr. 7 der Berufsordnung notwendig. „Wenn Anwälte nachweisen können, dass das Coronavirus sie finanziell in Schieflage gebracht hat und der Vermögensausfall eine Folge der aktuellen Situation ist, darf kein Zulassungsentzug drohen!“, so die einhellige Meinung der SPD-Rechtspolitiker. Eine Aussetzung bis zum 31. Dezember 2021 sei beispielsweise denkbar. „Eine Änderung der Bestimmungen zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist aus unserer Sicht vorübergehend zwingend erforderlich, um dort die berufliche Zukunft zu sichern“, so Osigus. Die SPD-Fraktion prüft nun die Möglichkeiten, um auf Bundesebene eine solche Änderung zu forcieren. Pressemitteilung von: Wiebke Osigus