Pressemitteilung Nr. 19/577 Nach Staatsgerichtshofurteil: Koalition legt verfassungskonforme Wahlkreisreform vor Pressemitteilung Nr. 19/577 8. Oktober 2025 Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben am (heutigen) Mittwoch einen Vorschlag zur Neuordnung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen für die Landtagsdebatte in die parlamentarische Beratung eingebracht. Beide Fraktionen stimmten dem Vorschlag zu, der nun dem Innenausschuss zugeleitet wird. Die Novelle war nötig geworden, da der Staatsgerichtshof den bisherigen Zuschnitt der Wahlkreise kritisiert hatte, da die Einwohnerzahlen zwischen einzelnen Wahlkreisen zu weit auseinandergingen. Der Vorschlag von SPD und Grünen sieht nun einen neuen Zuschnitt der Wahlkreise vor, die den Anforderungen des Staatsgerichtshofs genügt. Der Vorschlag würde den Zuschnitt von 49 der 87 Wahlkreise verändern, 38 Wahlkreise bleiben demnach in ihrer Form unverändert. Bei den Veränderungen stand die Berücksichtigung politischer Grenzen und landsmannschaftlicher Zusammenhänge im Vordergrund der Berechnungen. Um die Veränderungen im Zuschnitt der Wahlkreise möglichst gering zu halten, sollen statt 87 künftig 90 Wahlkreise geschaffen werden. Damit verschiebt sich das Verhältnis zugunsten direkt gewählter Abgeordneter zu Lasten von Listenabgeordneten. Dadurch wird das Direktmandat gestärkt. Die Regelungen zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten bleiben unverändert, die gesetzlich vorgegebene Größe des Landtages von 135 Sitzen bleibt ebenfalls erhalten. „Mit dem nun vorliegenden Vorschlag wollen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs umsetzen und gleichzeitig möglichst viele gewachsene und gegebene Strukturen in den Wahlkreisen erhalten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wiard Siebels. Siebels sieht im Vorschlag einen guten Weg zu einer praxisnahen Reform. „Mit diesem Vorschlag können wir mit verhältnismäßig wenig Änderungen viel Stabilität schaffen“, so Siebels. Pressemitteilung von: Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer