Pressemitteilung Nr. 18/299

Modder und Klein: Beschäftigte der niedersächsischen Straßenbaubehörde müssen klare Perspektive haben

Pressemitteilung Nr. 18/299

Die Personalvertreter und Gewerkschaften der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind einer Einladung der SPD-Fraktion gefolgt und trafen sich zum Dialog mit der Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Johanne Modder, sowie den SPD-Landtagsabgeordneten des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses.

Der Dialog erfolgte im Kontext des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes, das ab 2021 regelt, dass die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht mehr in Landeshand liegt, sondern in den Zuständigkeitsbereich des neu gegründeten Bundesfernstraßenamts sowie der eingerichteten privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen mbH (IGA) fällt.

Der Bedarf an Straßenanwärtern seitens des Bundes wird mit 15.000 Stellen beziffert. Um diesen Bedarf entsprechend decken zu können, müssen 2019 bis zu 900 niedersächsische Beschäftigte ihre Bereitschaft zum Wechsel zur IGA erklären. „Niemand muss gegen seinen Willen seine Anstellung beim Land Niedersachsen aufgeben und zu einem Privatunternehmen des Bundes wechseln“, unterstreicht die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder. Im Einklang mit Vertretern der Gewerkschaften und Personalräten ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Klein: „Das Land muss seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten der Straßenbauverwaltung gerecht werden und ihnen sowohl den Verbleib bei den Landesdienststellen als auch eine örtlich und fachlich angemessene Perspektive bei einer Rückkehr nach einer Gestellung ermöglichen.“

Die laufenden Tarifverhandlungen zur Bundesfernstraßenreform, die zwischen Gewerkschaften und Bundesverkehrsministerium geführt werden, müssen nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion zügig und transparent Klarheit für die Beschäftigten schaffen. Hierzu Johanne Modder weiter: „Erst wenn die niedersächsischen Beschäftigten die Arbeits-, Verdienst- und Wechselmodalitäten schwarz auf weiß vor sich haben, sind die verbindlichen Wechselabfragen bei den Beschäftigten durchzuführen. Ohne ausgehandelte Tarifverträge können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenbaubehörde keine Entscheidung treffen“.

Zwischen den Dialogsteilnehmern wurde auch über die aktuelle Situation bei den Straßenmeistereien gesprochen und über Verbesserungen von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten bei den Beschäftigten im Straßenbau diskutiert. Ver.di und die Personalräte fordern hinsichtlich der Zukunft der niedersächsischen Straßenbauverwaltung, Strukturtarifverhandlungen zur Absicherung der verbleibenden Landesbeschäftigten aufzunehmen, um ein klares Signal zur Sicherung des Fachpersonals in der niedersächsischen Straßenbauverwaltung zu setzen. „Um die Zukunft der niedersächsischen Straßenbauverwaltung zu sichern, müssen die für unser Land so wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine klare Perspektive haben“, fassen Johanne Modder und Stefan Klein zusammen.

Pressemitteilung von: