Pressemitteilung Nr. 19/338

Lottke: Nichtraucherschutzgesetz auf E-Zigaretten und Cannabisprodukte erweitert

Pressemitteilung Nr. 19/338

Das Land Niedersachsen setzt mit einer Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes ein klares Zeichen für den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Die Regelungen des Gesetzes werden nun auf elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse sowie Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ausgeweitet. Im Zuge der Erweiterung wird der Konsum der genannten Produkte in bestimmten öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen und Gaststätten, verboten.

Oliver Lottke, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: „Der Gesetzentwurf stärkt den präventiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Kindern, Schwangeren und chronisch Kranken. Durch die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes werden potenzielle Gesundheitsgefahren durch den Konsum neuartiger Rauch- und Dampfprodukte in Innenräumen minimiert.“

Mit dieser Gesetzesänderung reagiert das Land auf die aktuellen Entwicklungen im Konsumverhalten und schafft einen rechtlichen Rahmen, der sowohl den Schutz vor Passivrauchen als auch die Rechtssicherheit in öffentlichen Räumen und Einrichtungen verbessert. Der Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens rechtfertigt den mit dem Rauchverbot verbundenen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit.

„Diese Maßnahmen unterstreichen die zentrale Bedeutung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes in Niedersachsen und stellen sicher, dass der Nichtraucherschutz auch in Zukunft umfassend gewährleistet wird“, so Lottke.

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