Pressemitteilung Nr. 18/218

Logemann: Videoüberwachung in Schlachtbetrieben bundesweit umsetzen – Verantwortung für Tierschutzverstöße nicht auf die Schwächsten abschieben

Pressemitteilung Nr. 18/218

Nachdem im Oktober massive Verstöße gegen das Tierschutzrecht in einem Schlachtbetrieb in Bad Iburg durch Videoaufnahmen der „SOKO Tierschutz“ bekannt geworden waren, wurde am Dienstag ein ähnlicher Fall in einem Oldenburger Schlachthof durch Bildmaterial des „Deutschen Tierschutzbüros“ öffentlich.

Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, erklärt dazu: „Dass nach den Vorfällen in Bad Iburg in diesen Tagen ein weiterer Fall von mutmaßlichen schweren Tiermisshandlungen in einem niedersächsischen Schlachthof bekannt wird, ist beschämend und skandalös. Ich bin froh, dass die Landwirtschaftsministerin und auch der Koalitionspartner nun die Forderung nach einer verpflichtenden und flächendeckenden Videoüberwachung in Schlachthöfen aufgreifen, die die Bundestagsfraktion der SPD bereits im Mai dieses Jahres aufgestellt hatte.“

Ein Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hatte seinerzeit bereits die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Maßnahme bestätigt. „Die Videoüberwachung muss umgesetzt werden, und zwar bundesweit und staatlich organisiert, das steht für uns als SPD-Landtagsfraktion außer Frage“, fordert die SPD-Politikerin.

„Aus unserer Sicht darf auch der Schlachthof in Oldenburg nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Mit dem lapidaren Hinweis auf Werkvertragsarbeiter, die nach Angaben des Betriebes für die Misshandlungen verantwortlich seien, wird die Schuld hier auf die schwächsten Glieder der Kette abgeschoben. Die Betriebe müssen ihr Personal schulen und dafür Sorge tragen, dass die strengen Tierschutzvorgaben auch in der alltäglichen Arbeit und unter Zeit- und Kostendruck eingehalten werden“, so Logemann.

Mit Blick auf die Tierschutzorganisationen, deren Material die Fälle öffentlich gemacht hatte, erklärt die SPD-Agrarexpertin: „Es ist vor dem Hintergrund der Enthüllungen der letzten Tage und Wochen nicht hilfreich, über die Gemeinnützigkeit von Tierschutzorganisationen zu debattieren. Die Gemeinnützigkeit von Organisationen und Vereinen wird unter strengen Auflagen von den Finanzämtern kontrolliert. Wir vertrauen den Finanzbehörden und sehen daher keinen Grund für weitere Überprüfungen.“

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