Pressemitteilung Nr. 19/59

Logemann und Schroeder: Anhörung zur Schweinehaltung verdeutlicht die Notwendigkeit unseres Antrags

Pressemitteilung Nr. 19/59

In der vergangenen Sitzung des Agrarausschusses im Niedersächsischen Landtag haben sich die Abgeordneten mit dem durch die Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag zur Diversifizierung in der Schweinehaltung befasst. Hierzu wurden im Ausschuss verschiedene Verbandsvertreter:innen angehört.

„Die Anhörungen und die nachfolgende Berichterstattung haben zwei Dinge verdeutlicht: Zum einen wird die Einschätzung nach einem akuten Handlungsbedarf von SPD und Grünen in Niedersachsen auf breiter Fläche geteilt. Zum anderen muss offensichtlich das Missverständnis aufgeklärt werden, dass unser Antrag ausdrücklich als ein Angebot gemeint ist, welches für schweinehaltende Betriebe unabhängig von ihrer Größe gilt“, so Karin Logemann, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Dazu Christian Schroeder, Sprecher für Ernährung der Grünen-Fraktion: „Gerade durch die Vielfältigkeit an förderfähigen Alternativen, wie dem Einstieg in Agrartourismus, den Obst- und Gemüsebau oder die Förderung von Direktvermarktung und Verarbeitung, bieten wir allen umstiegswilligen Betrieben passende Angebote. Selbst der Einstieg in die Haltung von anderen Tierarten soll gefördert werden können, sofern es sich dabei nicht um Intensivtierhaltung handelt.“

Hintergrund:

Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der damit zusammenhängende Schlachtstau, die Afrikanische Schweinepest und die damit verbundenen Exporteinschränkungen sowie die im Zuge des Ukrainekrieges steigenden Futter- und Energiekosten haben die Schweinehaltung in Niedersachsen massiv unter Druck gesetzt. Um der spezialisierten Branche zu helfen, sollen die Betriebe freiwillig an einem Programm teilnehmen können, um sich breiter und damit zukunftsfähig aufzustellen. Das geplante Programm soll noch in der ersten Jahreshälfte vom Landtag beschlossen werden und zeitnah beginnen. Dabei ist neben einer Öffnung bestehender Förderprogramme auch eine völlig neue Förderkulisse angedacht, die aber erst im Haushalt 2024 beschlossen werden muss.

Grundsätzlich soll sich das Programm an alle schweinehaltenden Betriebe richten. Berichte und Aussagen, wonach Betriebe mit einer Tierzahl von über 2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar (ha) von einer Förderung pauschal ausgeschlossen wären, sind falsch. Einzig für den Fall, dass ein Betrieb die Zahl seiner Schweine reduziert, um Bestände in einer anderen Tierart (bspw. Puten) zu erhöhen, sind Grenzen vorgesehen. Hier soll der Ausbau der Tierhaltung nur bis zur Größe von 2 GV/ha förderfähig sein.

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