Pressemitteilung Nr. 18/830

Logemann und Pantazis: Aus für Werkverträge wichtiger Schritt – Arbeitsschutzkontrollgesetz soll Missstände in der Fleischindustrie beenden

Pressemitteilung Nr. 18/830

Das Bundeskabinett hat heute das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen, welches das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie vorsieht. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dr. Christos Pantazis: „Die Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas die skandalösen Missstände in der Fleischindustrie zu Tage gefördert. Wir begrüßen sehr, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die unhaltbaren Zustände endlich angegangen und dem Sub-Sub-Unternehmertum in der Branche ein Ende gesetzt wird. Das Aus für Werkverträge ist nicht nur ein gutes Signal für die Beschäftigten der fleischerzeugenden und -verarbeiteten Industrie, sondern sorgt auch für klare Verantwortlichkeiten!“

Ziel müsse gleichzeitig sein, dass bisherige Arbeiterinnen und Arbeiter in Festanstellung in Unternehmensstrukturen übernommen werden. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und Sozialpartnern werde man sich, so der Wirtschaftspolitiker der SPD-Fraktion, weiter für bessere Arbeitsbedingungen, einen erhöhten Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung von Hygieneregeln einsetzen: „In der Corona-Krise haben wir gesehen, dass die Betriebe in der Fleischindustrie rasant zu Infektionshotspots werden können – hiervor wollen und werden wir nicht die Augen verschließen. Abstände und andere Hygienemaßnahmen müssen eingehalten, Standards in Wohnungen erhöht und Arbeitszeiten genau erfasst werden!“

Es brauche, schildert die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, jedoch nicht nur die gesetzliche Grundlage für das Aus der Werkverträge: „Es reicht nicht, dass wir Werkverträge und Leiharbeit in der Branche verbieten. Wir brauchen Kontrollen in diesen gefahrgeneigten Bereichen. Dazu muss die Prüfquote der Betriebe durch die Länder hochgefahren und letztlich auch Personal geschaffen werden, um die Einhaltung von Mindestlöhnen bei der Bezahlung, den Arbeitsschutz und auch die Wohnbedingungen der Beschäftigten zu kontrollieren.“

Dass seitens der Unternehmen und der Fleischlobby nun verfassungsrechtliche Bedenken sowie Preiserhöhungsszenarien skizziert werden, so Logemann, dürfe aber nicht dazu führen, dass man von dem Vorhaben, Werksverträge zu verbieten, abweicht: „Gute Arbeit darf keine Frage des Profits und der Rendite sein. Jahrelang haben sich Individuen an dem Sub-Sub-Unternehmertum bereichert und häufig Arbeiterinnen und Arbeiter aus Osteuropa ausgebeutet. Damit muss Schluss sein – die moderne Sklaverei in der Fleischindustrie gehört beendet!“

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