Pressemitteilung Nr. 18/118 Logemann: Tierschutzverstöße beim Umgang mit kranken oder verletzten Nutztieren müssen ein Ende haben Pressemitteilung Nr. 18/118 23. Mai 2018 Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtags fand am Mittwoch eine Anhörung zu Tierschutzvergehen in der Nutztierhaltung statt. Als Referentin geladen war Frau Prof. Dr. große Beilage von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Ergebnisse ihrer Studie zu Befunden an Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (VTN-Anlagen) vorstellte. Karin Logemann, landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert die Ergebnisse der Anhörung: „Die Ausführungen von Frau Prof. Dr. große Beilage waren mitunter erschreckend. Viele Tiere, die bei Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte angeliefert werden, wurden zu spät oder nicht fachgerecht notgetötet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Es könne nicht sein, dass derartige Verstöße hingenommen würden: „Über eine stärkere Schwerpunktsetzung in der Aus- und Fortbildung von Landwirten, Agrarwissenschaftlern und Tierärzten beim Umgang mit erkrankten Tieren und der Nottötung können Fehler und somit auch unnötiges Tierleid vermieden werden. Wir benötigen dringend auf Bundesebene eine Anpassung der Rechtsverordnung. Aktuell können in VTN-Anlagen festgestellte tierschutzrechtliche Verstöße nicht verfolgt werden. VTN-Anlagen müssen, wie auch Schlachthöfe überwachungspflichtige Anlagen nach dem Tierschutzgesetz werden“, so Logemann. Die SPD-Politikerin fordert zudem, dass sich die Expertengremien auf Länder- und Bundesebene weiter mit dem Thema beschäftigen. Auch Niedersachsen wird sich bei der Fortsetzung des Tierschutzplanes weiter mit der Thematik befassen: „Wir müssen prüfen, was wir auf Landesebene tun können, um diese Situation zu beenden. Dazu gehört neben den bereits angesprochenen Schulungen auch die Erstellung eines Kriterienkatalogs, der die Krankheiten und den Umgang mit dem Tier sowie den Zeitpunkt der Nottötung genauer beschreibt. Dies wäre eine erste Hilfestellung für Tierhalter, Tierärzte und die Behörden.“ Pressemitteilung von: Karin Logemann