Pressemitteilung Nr. 18/1201

Logemann: Tierschutz weiter stärken – Käfig-Eier auch in verarbeiteten Produkten kennzeichnen

Pressemitteilung Nr. 18/1201

Weniger als ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier: Die konventionelle Käfighaltung für Legehennen ist mit einem zeitgemäßen Verständnis von Tierschutz nicht vereinbar und deswegen bereits seit Januar 2010 in Deutschland verboten. Die Haltung in sogenannten Kleingruppenkäfigen ist nur unwesentlich besser für die Tiere und wird ab 2025 ebenfalls verboten sein.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen können, sind Frischeier mit der Haltungsform auf jedem Ei gekennzeichnet. Dies hat dazu geführt, dass Eier aus Käfighaltung (Kennzeichnung „3“) weitestgehend aus den Regalen verschwunden sind. Für Produkte mit verarbeiteten Eiern gibt es eine solche Pflicht bislang nicht.

„Wir fordern daher eine allgemeine Kennzeichnungspflicht der Haltungsform bei allen Ei-Produkten – egal ob bei der Keks-Packung aus dem Supermarkt oder dem Omelette im Frühstücks-Café“, erklärt Karin Logemann, landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „So haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, Produkte mit Zutaten aus guten Haltungsbedingungen gezielt zu unterstützen. Tierschutz ist nur wirksam, wenn er konsequent eingefordert und umgesetzt wird.“

Die SPD-Agrarexpertin weist zudem auf weitere Vorschläge ihrer Fraktion hin, nachhaltige Lebensmittel in Niedersachsen zu stärken: „Mit unserem 7-Punkte-Aktionsplan wollen wir Ressourcen schonen und wirksame Verbesserungen für die Umwelt, Tiere und Menschen erreichen. Beispielsweise sollen Erzeugerinnen und Erzeuger faire Mindestpreise für ihre Primärprodukte erhalten und der regionale Direktvertrieb durch dezentrale Anbieterinnen und Anbieter gefördert werden.“

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