Pressemitteilung Nr. 18/581 Liebetruth: Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes vor Erdgas- und Erdölförderung wird Schritt für Schritt durchgesetzt Pressemitteilung Nr. 18/581 18. Dezember 2019 In der Dezember-Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages hat der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU konkrete Schritte beschlossen, mit denen der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung in Zukunft besser umgesetzt werden soll. „Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschen in den von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen ein. Niedersachsen wird einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, demzufolge künftig alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von ihrer Fördermenge oder Tiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Zu diesem wichtigen Schritt nach vorn hat der Landtag die Landesregierung heute aufgefordert“, macht die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Dörte Liebetruth deutlich. Bis das Bundesrecht entsprechend geändert sei, gelte seit Montag dieser Woche eine Übergangsregelung für Wasserschutzgebiete. „In Wasserschutzgebieten haben wir in Niedersachsen seit dieser Woche eine De-Facto-Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung“, so Liebetruth. „Die Landesregierung wurde vom Landtag aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Erdbeben vorzulegen, die durch Erdgasförderung hervorgerufen werden“, ergänzt Dörte Liebetruth, deren Heimatort Kirchlinteln am 20. November 2019 von zwei Erdbeben mit der Stärke 3,0 bzw. 3,2 betroffen war, die durch Erdgasförderung hervorgerufen wurden. Im Jahr 2017 stammten allein 94 Prozent der deutschen Erdgasproduktion sowie 35 Prozent der deutschen Erdölproduktion aus Niedersachsen. Wenngleich in Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert werden, bestehen trotz fortschreitender Technologien noch immer Restrisiken für die Unversehrtheit des Trinkwassers. Auch die Gefahr von durch Erdgasförderung hervorgerufenen Erdbeben ist gegenwärtig. Ebenfalls macht sich der Landtag auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion für eine Änderung des Bundesberggesetzes stark. Diese soll, wie von Bürgerinitiativen vielfach gefordert, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend machen. In Bezug auf die Sicherheit bestehender Förderplätze fügt Dr. Liebetruth an: „Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen.“ Bislang ist es so, dass für Erdgasförderstätten ein Mindestabstand von 100 bis 200 Metern zu Wohnhäusern erforderlich ist. Vor dem Hintergrund der Abstandsstudie zum möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten fordert der Landtag nun die Landesregierung auf, eine Erhöhung des Mindestabstandes auf 2.000 Meter zur Wohnbebauung zu prüfen. „Im von Umweltminister Olaf Lies eingeladenen Dialog zum Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung wird die Frage eines Verbots der Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten weiter diskutiert werden“, so Dörte Liebetruth abschließend. Pressemitteilung von: Dr. Dörte Liebetruth