Pressemitteilung Nr. 19/233

Lesemann: Niedersächsische Wissenschafts- und Hochschullandschaft zukunftsfest aufstellen

Pressemitteilung Nr. 19/233

Niedersachsen steht vor großen Herausforderungen und muss auf einen umfassenden Wandel reagieren, der alle Lebensbereiche betrifft und auch Unsicherheiten mit sich bringt. Forschung und Wissenschaft helfen, mit den Veränderungen einfacher umzugehen und sie erfolgreich zu meistern. Deshalb ist es wichtig, dass Niedersachsens Hochschulen ein starkes Bekenntnis für Unterstützung und Planungssicherheit bekommen.

Dr. Silke Lesemann, Sprecherin für Wissenschaft und Kultur, betont, dass der Erfolg dieses Wandels von der Wissenschaft abhängt: „Im Dialog mit Gesellschaft und Wirtschaft kann sie entscheidende Impulse für die Zukunft geben. Starke Hochschulen sind entscheidend für die Bereitstellung von Fachkräften und Innovationen, die den Fortschritt vorantreiben.“

Hochschulen und Land wollen in den nächsten Jahren vier Themenbereiche besonders flankieren: die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte, den Ausbau exzellenter Forschung, die Stärkung der Hochschulautonomie und natürlich eine verlässliche Finanzausstattung.

Ein wesentlicher Aspekt des Hochschulentwicklungsvertrags ist die Forderung nach mehr Freiheit für Lehre, Forschung und Transfer. Finanzielle Planungssicherheit und die Gewährleistung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sind dabei unverzichtbar.

„Unterstreichen möchte ich an dieser Stelle auch den damit verbundenen Anspruch auf Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, der auch im Zugang zur Hochschule weiterhin verbessert werden muss. Die aktuellen Bewegungen für Demokratie gehen nicht einfach so an den Hochschulen vorbei und die Bildungsgerechtigkeit ist eine unverzichtbare Grundlage der Demokratie“, betont Lesemann.

 Hintergrund:

 Mit der gestern erfolgten Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrages ist ein wichtiger Baustein gelegt. Hier beschreiben Hochschulen und Land, welche Formen die Hochschullandschaft in Niedersachsen annehmen soll. Der Vertrag gilt bis 2030 und reicht damit in die nächste Wahlperiode hinein.

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