Pressemitteilung Nr. 19/235

Lange: Zwei Anpassungen beim Niedersächsischen Schulgesetzes nötig

Pressemitteilung Nr. 19/235

Im Niedersächsischen Schulgesetz sollen zwei wichtige Punkten angepasst werden. Zunächst soll die Möglichkeit, sogenannte Schwerpunktschulen in verschiedenen Förderschwerpunkten zu führen, über die aktuelle Wahlperiode hinaus bis zum 31. Juli 2030 verlängert werden.

Corinna Lange, Sprecherin für Bildung und Inklusion: „Diese Verlängerung ermöglicht Schulträgern, Schwerpunktschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in verschiedenen Förderschwerpunkten weitere sechs Jahre zu führen. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die bestmögliche Unterstützung in der inklusiven Schule zu ermöglichen, Lernorte optimal zu gestalten, Teilhabe an Bildung sicherzustellen und größtmögliche Barrierefreiheit und Zugänglichkeit zu schaffen.“

Der Gesetzentwurf regelt die baulichen Anpassungen in den Schulen im Bereich der Inklusion der Förderbedarfe geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen.

Außerdem gewährt er den Schulträgern mehr Zeit zur Herstellung der Barrierefreiheit der Schulen. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund von Herausforderungen wie dem zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen im Fluchtbereich, massiven Baukostensteigerungen und dem bestehenden Fachkräftemangel als notwendig erachtet.

Damit sind auch die Aufgabe und die Verpflichtung verbunden, den erweiterten Übergangszeitraum bis zum 31. Juli 2030 zu nutzen, um das inklusive Bildungssystem in den Regionen aktiv und vielfältig weiterzuentwickeln.

„Wir brauchen eine Initiative zur pädagogischen Gestaltung des Übergangszeitraums, um die inklusive Entwicklung in den Regionen zu stärken, die Aufgaben und das Profil der Schwerpunktschulen für die Zeit nach der Fristverlängerung zu klären und in das erweiterte inklusive Angebot aller allgemeinen Schulen einzugliedern“, betont Lange.

Außerdem sollen die geplanten Änderungen zur Beschlussfähigkeit der Vertretungen beim Kultusministerium die Handlungsfähigkeit des Landeselternrats und des Landesschülerrats stärken. Landeselternrat und Landesschülerrat sind nunmehr mit der Hälfte der gewählten – und nicht mehr der gesetzlichen – Vertreterinnen und Vertreter beschlussfähig.

„Mit dieser Änderung wird die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern gestärkt. Nur durch Partizipation kann Schule vernünftig funktionieren“, so Lange.

Manche der gesetzlichen Vertretungen konnten aufgrund von Personalmangel nicht mehr besetzt werden. Somit wäre die Beschlussfähigkeit gefährdet gewesen.

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