Pressemitteilung Nr. 19/300

Lange: Reform des Kindertagesstättengesetzes tritt zum neuen Kita-Jahr in Kraft

Pressemitteilung Nr. 19/300

Der im Aprilplenum erstberatene und heute verabschiedete Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) hilft, kurzfristig die angespannte Situation in den niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung zu sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Corinna Lange, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion: „Gerade die KiTa-Jahre sind von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Daher sollten wir uns immer die Frage stellen: Wie bekommen wir Verlässlichkeit und Qualität mit der nötigen Flexibilität in der Betreuung zusammen? Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Hier setzt das Gesetz an.“

Dabei sind drei Bereiche besonders hervorzuheben:

Aktuell gibt es überwiegend eine Erstkraftproblematik in den Kitas, da oftmals die Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Gleichzeitig gibt es in den Kindertagesstätten viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung. Das Gesetz ermöglicht niedrigschwellig den Aufstieg zur Gruppenleitung, was sowohl bei der eigenen Berufsentwicklung hilfreich sein kann, aber natürlich auch den Trägern mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung bietet. Hierfür ist nun auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Die Herausforderungen für Kitas und Eltern bestehen jetzt, daher ist es nicht sinnvoll, dass Assistenzkräfte für eine Qualifizierungsmaßnahme für längere Zeit dem Kita-Betrieb fernbleiben. Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können“, so Lange.

Aufgrund des Fachkräftemangels können die Randzeiten in den Einrichtungen vor Ort oft nicht mehr angeboten werden, da diese meist als erste Maßnahme gekürzt wurden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz in einer Ergänzungszeit – durch sogenannte „geeignete Kräfte“ – soll diese Situation nun verbessert werden. „Hiermit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher, da gerade sogenannte Früh- und Spätdienste für berufstätige Eltern extrem wichtig sein können.“

Weiterhin wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Lange.

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