Pressemitteilung Nr. 19/464 Lange: Chancengleichheit für alle – Nachteilsausgleich und Notenschutz für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie verbessern Pressemitteilung Nr. 19/464 27. Februar 2025 Legasthenie und Dyskalkulie sind Lernbeeinträchtigungen, die vielen Kindern und Jugendlichen den schulischen Alltag erheblich erschweren. Zwischen drei und acht Prozent der Bevölkerung sind betroffen – das sind allein in Niedersachsen rund 100.000 Schülerinnen und Schüler, die täglich mit massiven Herausforderungen konfrontiert sind. „Wir können und dürfen es uns nicht leisten, dass diese Kinder und Jugendlichen durch unser Bildungssystem benachteiligt werden“, betont Corinna Lange, Sprecherin für frühkindliche Bildung und Inklusion der SPD-Fraktion. Schon in der Grundschule und später in höheren Jahrgangsstufen erleben betroffene Kinder die Schule oft als Ort des Versagens, Unverständnisses und der Ausgrenzung. „Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie sind nicht weniger intelligent als andere – sie lernen nur anders. Doch ihr schulischer Erfolg hängt derzeit zu oft vom Zufall ab: Manche Schulen gewähren großzügige Nachteilsausgleiche, andere nicht. Besonders dramatisch wird es in der gymnasialen Oberstufe, wo es keinen verbindlichen Notenschutz gibt“, kritisiert Lange. „Das bedeutet, dass viele Jugendliche trotz harter Arbeit schlechtere Noten erhalten und im schlimmsten Fall ihr Abitur gefährdet ist. Das wollen wir ändern!“ Ziel ist es, durch eine erneuerte und wissenschaftlich fundierte Regelung endlich Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. „Der letzte Erlass zu Nachteilsausgleichen ist 2012 ausgelaufen. Seitdem fehlt es an einheitlichen und verbindlichen Vorgaben – das ist schlicht nicht hinnehmbar“, erklärt Lange. Auch an den Berufsschulen muss der Nachteilsausgleich gelten, wenn bereits vorher eine Diagnose vorlag. „Wer bis zum Schulabschluss Unterstützung bekommen hat, darf nicht plötzlich leer ausgehen“, so Lange weiter. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einbindung von Fachverbänden, um sicherzustellen, dass die Bedarfe der Betroffenen und die schulische Praxis berücksichtigt werden. „Ein wirksamer Nachteilsausgleich funktioniert nur mit Expertise aus Wissenschaft und Praxis. Deshalb setzen wir auf die frühzeitige Einbindung von Fachverbänden“, sagt Lange. Darüber hinaus sieht der Antrag eine umfassende Informations-, Beratungs- und Fortbildungsstrategie vor. „Viele Lehrkräfte fühlen sich unsicher im Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie. Nur wenn Lehrkräfte gut informiert und geschult sind und auch Eltern und Schülerinnen und Schüler ihre Rechte kennen, kann Inklusion gelingen. Unser Ziel ist klar: Bildungsgerechtigkeit darf keine Frage des Glücks oder der Kulanz einzelner Lehrkräfte sein – sie muss strukturell verankert und gesichert sein.“ Pressemitteilung von: Corinna Lange