Pressemitteilung Nr. 19/358 Hujahn: Wasserentnahmegebühr: Neue Regelungen zur Entlastung von Sportvereinen und Unternehmen in Niedersachsen Pressemitteilung Nr. 19/358 25. September 2024 Die Niedersächsische Landesregierung hat Änderungen an der Wasserentnahmegebühr (WEG) beschlossen, um Sportvereine und private Gewerbeunternehmen zu entlasten. Die WEG-Einnahmen von geschätzten 120 Millionen Euro jährlich werden für den Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, Maßnahmen der Wasserwirtschaft und Naturschutzprojekte verwendet. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden, ohne das Ziel der sparsamen Wasserverwendung aus den Augen zu verlieren. Sportvereine, die eigene Brunnen betreiben und Wasser zur Bewässerung ihrer Sportstätten nutzen, erhalten zukünftig eine Freistellung von der WEG, wenn die jährliche Entnahmemenge 5.000 m³ nicht überschreitet. Dies entspricht etwa einer Wasserentnahmegebühr von bis zu 1.000 Euro pro Jahr. Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, insbesondere kleineren und weniger finanzkräftigen Vereinen die finanzielle Belastung durch die Gebühr zu ersparen. Gerd Hujahn, Sprecher für Wasser- und Bodenschutz: „Die Anpassungen der Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen sind ein wichtiger Schritt, um die gesellschaftliche Bedeutung des Vereinssports und die Wettbewerbsfähigkeit privater Unternehmen zu stärken. Mit der Freistellung von Sportvereinen, die Wasser für die Bewässerung ihrer Sportstätten nutzen, tragen wir der sozialen Wertschätzung des Vereinssports Rechnung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Gebührenerhöhungen für private Gewerbeunternehmen nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen.“ Durch eine entsprechende Ermäßigung sollen die durch die Inflationsanpassung erhöhten Gebührensätze für private Gewerbeunternehmen kompensiert werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Eine weitere Änderung betrifft auch Anpassungen, die den Verordnungsgebern mehr Spielraum bei der Ausgestaltung von Erstattungsregelungen gewähren. Damit sollen Unsicherheiten im Vollzug vermieden und rechtliche Vorgaben, wie das Beihilferecht, beachtet werden. „Unser Ziel bleibt es, eine ausgewogene Wasserwirtschaft zu fördern, die den Schutz der Gewässer und eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser gewährleistet. Die neuen Regelungen schaffen die notwendigen Erleichterungen, ohne den Anreiz zur sparsamen Wasserverwendung grundsätzlich aufzuheben“, so Hujahn. Pressemitteilung von: Gerd Hujahn