Pressemitteilung Nr. 19/621

Hillberg: Kinder vor Gericht besser schützen – Niedersachsen geht voran

Pressemitteilung Nr. 19/621

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am (heutigen) Donnerstag ihren Antrag für eine umfassend kindgerechtere Justiz vorgestellt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in Gerichtsverfahren besser zu schützen und Belastungen deutlich zu reduzieren.

„Ein Gerichtssaal darf niemals ein Ort sein, an dem Kinder Angst haben“, betont Antonia Hillberg, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. „Wenn Kinder als Opfer oder Zeuginnen bzw. Zeugen aussagen, müssen wir alles daransetzen, sie nicht zu überfordern. Wir haben in Niedersachsen viel erreicht, aber wir gehen jetzt gezielt die nächsten Schritte.“

Der Antrag sieht vor, im Justizministerium eine Koordinierungsstelle für kindgerechte Justiz zu schaffen, um Maßnahmen zu bündeln und eine landesweite Strategie zu entwickeln. „Kinder wünschen sich, dass sie besser gehört, besser informiert und mit Respekt behandelt werden. Das muss ernst genommen und umgesetzt werden, damit wir Kindern den vollen Zugang zum Recht garantieren können“, so Hillberg. Die neue Stelle soll den Ist-Zustand erfassen, Maßnahmen bündeln und ein landesweites Konzept entwickeln.

Darüber hinaus soll geprüft werden, wie audiovisuelle Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen ausgeweitet werden können, um Mehrfachbefragungen zu vermeiden. Justizministerin Kathrin Wahlmann hat hierzu bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Auch die Raumgestaltung kann einen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Kinder und Jugendlichen haben. „Wo warten sie? In welchen Räumen finden Vernehmungen statt? Eine echte Verbesserung sollte sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude erfassen“, sagt Hillberg.

Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollen intensiver auf kindgerechte Vernehmungen und den Umgang mit traumatisierten Zeuginnen und Zeugen eingehen. Auch im Studium und Referendariat soll das Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse von Kindern gestärkt werden. „Während das Gericht möglichst objektiv prüft, ob Rechtsnormen anwendbar sind, gestaltet sich dieser Prozess für Kinder in der Wahrnehmung deutlich weniger objektiv. Dies muss allen Beteiligten klar sein“, sagt Hillberg.

Ein Kinderrechte-Monitoring soll Daten darüber liefern, wie viele Minderjährige in Gerichtsverfahren involviert sind und welche Unterstützung sie erhalten. Auch Informationsmaterial soll weiterentwickelt werden, damit Kinder und ihre Familien verständliche, mehrsprachige und barrierefreie Informationen bekommen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Aufklärungsangebote an Schulen jungen Menschen frühzeitig Orientierung über gerichtliche Abläufe geben können. „Der konkrete Ablauf verschiedener Gerichtsverfahren ist kein Allgemeinwissen und erst recht kein Wissen, das Kinder haben“, so Hillberg.

Mit dem Antrag knüpft die Fraktion an die Weiterentwicklung der niedersächsischen Kinderschutzstrategie und die Vorbereitung eines Landeskinderschutzgesetzes an. Hillberg abschließend: „Eine kindgerechte Justiz schützt nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen. Sie stärkt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das ist eine Investition in unsere demokratische Zukunft.“

Pressemitteilung von: