Pressemitteilung Nr. 19/301

Henning: Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung kommt – inklusive Evaluation der Maßnahmen

Pressemitteilung Nr. 19/301

Die geplante Integration der Umbauordnung in die Niedersächsische Bauordnung bringt schnell bedeutende Erleichterungen für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden mit sich. Die Novelle soll insbesondere Umbauten und Nutzungsänderungen erleichtern und gleichzeitig den Wohnungsmarkt entlasten.

Frank Henning, baupolitischer Sprecher, betont: „Wir haben den Bedarf gesehen und diszipliniert einen sehr guten und schnellen Entwurf durch das Parlament gebracht. Angesichts des unzureichenden Neubauvolumens sind Umbauten eine zentrale Säule zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Zudem schaffen wir die Voraussetzungen für den neuen Gebäudetyp ‚E‘, was die Regelungen vereinfacht und Bauverfahren beschleunigt.“

So sollen für den Aus- und Umbau künftig niedrigere Standards gelten, die Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erleichtern und den Erhalt der Bausubstanz fördern, wodurch der Neubau reduziert wird.

„Durch die Kostensenkung wird es für Bauherren attraktiver, in bestehende Gebäude zu investieren statt abzureißen und neu zu bauen. Das verbessert nicht nur die Klimabilanz, sondern senkt auch die CO2-Emissionen im Baubereich erheblich“, so Henning.

Für den Neubau sieht die Novelle ebenfalls Vereinfachungen vor. Bei innovativen Bauvorhaben dürfen die Baubehörden künftig Abweichungen von bestehenden Regelungen zulassen, sofern diese nicht grundlegenden Anforderungen widersprechen.

Im (heute) beschlossenen Gesetzentwurf wurden drei ergänzende Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen:

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten haben nun erweiterte Befugnisse bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten: Sie können jetzt eigenständig Entwürfe für Baumaßnahmen mit bestimmten Erleichterungen einreichen, was ihnen vorher nicht gestattet war.

Zudem haben Bauherren weiterhin die Wahl zwischen den verschiedenen Genehmigungsverfahren, aber mit klaren Einschränkungen bei bestimmten Erleichterungen.

Und drittens wird das Gesetz bis Ende 2028 durch Behörden und Prüfstellen evaluiert und überprüft, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit und der allgemeinen Effizienz der Verfahren. Die Evaluation soll die Auswirkungen auf die Barrierefreiheit sowie die Vor- und Nachteile für Bauherren und die Bauaufsichtsbehörden prüfen.

„Mit den Vereinfachungen der NBauO agieren ganz nach dem Motto ‚schneller, einfacher kostengünstiger‘ und bewegen uns in großen Schritten auf unser Ziel zu, zehntausende neue Wohnungen in Niedersachsen zu bauen“, so Henning.

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