Pressemitteilung Nr. 19/619

Henning: Erbbaurechte müssen fair bleiben – nicht Familien überfordern

Pressemitteilung Nr. 19/619

Die Niedersächsische SPD-Fraktion setzt sich für eine sozial gerechte Erneuerungspraxis bei Erbbaurechtsverträgen ein und hat einen entsprechenden Antrag am (heutigen) Donnerstag in den Landtag eingebracht. In den kommenden Jahren läuft ein großer Teil der bestehenden Verträge aus, viele davon stammen aus den 1950er- und 1960er-Jahren. Der Anstieg insbesondere der Bodenrichtwerte führen bei der Neuberechnung des Erbbauzinses derzeit zu drastischen Mehrbelastungen.

„Wir müssen verhindern, dass Menschen, die Jahrzehnte in ihrem Zuhause leben, plötzlich mit Erhöhungen konfrontiert sind, die jede finanzielle Planung sprengen“, erklärt Frank Henning, baupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Das Erbbaurecht hat Familien Wohneigentum ermöglicht, ohne Grundstücke kaufen zu müssen. Dieses sozialpolitische Ziel gilt heute mehr denn je.“

Die SPD-Fraktion fordert deshalb ein neues Verfahren zur Berechnung des Erbbauzinses. Steigerungen sollen künftig abgefedert werden. Der Erbbauzins soll sich auf einen Bodenrichtwert stützen, der um extreme Wertzuwächse seit 2010 bereinigt wird. Vorgesehen ist unter anderem ein gleitender Zehnjahresmedian der Bodenrichtwerte sowie eine Kappungsgrenze je Anpassungsintervall. Zudem soll das Land feste und transparente Anpassungsrhythmen vorgeben, die nur bei außergewöhnlichen Marktverwerfungen durchbrochen werden.

Henning betont: „Wir sorgen für Verlässlichkeit. Niemand darf Angst haben, das Zuhause zu verlieren, weil Bodenpreise durch die Decke gehen.“

Darüber hinaus soll das Land Erbbaurechte in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt auch für sozialen Wohnungsbau einsetzen können – bis zu 75 Jahre lang und mit einem möglichen Verzicht auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses. So entsteht dringend benötigter Wohnraum, ohne Grund und Boden dauerhaft zu veräußern.

„Das Erbbaurecht ist ein starkes Instrument: Es hält Flächen langfristig in öffentlicher Hand und schafft Raum für bezahlbares Wohnen“, so Henning. Diese Leitlinien sollen für die landeseigenen Grundstücke sowie in Zusammenarbeit mit der Klosterkammer konsequent umgesetzt werden.

Abschließend sagt Henning: „Unser Ziel ist klar: mehr Sicherheit für Erbbauberechtigte, faire Bedingungen für Familien und eine aktive Bodenpolitik, die Niedersachsen wohnungspolitisch nach vorn bringt.“

Pressemitteilung von: